- Sie stellen einen Antrag auf Pflegesachleistung bei Ihrer Pflegekasse
- Informationen zu den erforderlichen Unterlagen und dem Verfahren erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bei häuslicher Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen wie körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste erbracht.
Häusliche Pflegehilfe ist auch möglich, wenn die oder der Pflegebedürftige in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson lebt, nicht jedoch z.B. im Pflegeheim.
Der Anspruch auf häusliche Pflegehilfe umfasst monatlich
Werden diese ambulanten Pflegesachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, können sie mit dem Pflegegeld kombiniert werden. Im Rahmen dieser Kombinationsleistung wird das Pflegegeld je nach Höhe der bezogenen häuslichen Pflegesachleistungen anteilig ausgezahlt.
Die Antragstellung ist kostenlos.
Keine
MASTD