Damit Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bekommen können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit.
- Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin oder keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der kostenlosen Telefonnummer.
- Die Agentur für Arbeit prüft, ob sie in Ihrem Fall für Sie zuständig ist.
- Stellt Ihre Beraterin oder Ihr Berater im Beratungsgespräch fest, dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind, bespricht diese Person mit Ihnen die weiteren Schritte. Ihre Beraterin oder Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen.
- Sie reichen die Formulare und Unterlagen ein.
- Zur Einschätzung Ihrer persönlichen Eignung, Neigung und Leistungsfähigkeit werden unter anderem vorhandene Unterlagen ausgewertet, gegebenenfalls weitere Fachdienste eingeschaltet oder falls erforderlich Diagnosemaßnahmen durchgeführt.
- Entsprechend Ihrem konkreten Bedarf, wird dann entschieden, welche Unterstützung für Sie in Betracht kommt.