Die Arbeit als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie dauerhaft selbständig in dem Beruf arbeiten dürfen, brauchen Sie die sogenannte Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer.
Für die Bestellung müssen Sie mehrere Voraussetzungen erfüllen. Eine wichtige Voraussetzung ist das erfolgreiche Wirtschaftsprüferexamen bei der Wirtschaftsprüferkammer. Für Wirtschaftsprüferinnen oder Wirtschaftsprüfer aus dem europäischen Ausland (EU/EWR/Schweiz) gibt es ein verkürztes Examen: die Eignungsprüfung.
Sie können zur Eignungsprüfung zugelassen werden, wenn Sie in der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz als Abschlussprüferin oder Abschlussprüfer zugelassen sind.
Wenn Sie die Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben, können Sie die Bestellung als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer beantragen. Die Bestellung beantragen Sie in einem anderen Verfahren.
Den Antrag auf Zulassung zur Eignungsprüfung können Sie auch aus dem Ausland stellen.
Hinweis: Wenn Sie nicht in der EU, dem EWR oder in der Schweiz als Wirtschaftsprüferin oder Wirtschaftsprüfer zugelassen sind, aber die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, können Sie die Zulassung für das reguläre Wirtschaftsprüferexamen beantragen. Das ist ein anderes Verfahren. Die Wirtschaftsprüferkammer informiert Sie.