Dieses Verzeichnis – im Handwerk Lehrlingsrolle genannt - führen die für die Ausbildung zuständigen Stellen (in vielen Fällen Wirtschaftskammern oder Kammer der Freien Berufe). Es enthält alle alle wesentlichen Inhalte jedes einzelnen Berufsausbildungsvertrags fest.
Nach Abschluss eines Ausbildungsvertrags reicht der Ausbildungsbetrieb schriftlich oder elektronisch einen Antrag auf Eintragung bei der für den Ausbildungsberuf regional zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.
Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.
- Namen und Anschriften der Vertragspartner
- Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung (auch Verkürzung der Ausbildungsdauer oder Teilzeitausbildung)
- Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
- Ort der Ausbildung
- Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
- Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
- Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
- Dauer des Urlaubs
- Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
- Sonstige Vereinbarungen
- Unterschriften aller Vertragspartner
Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters oder der gesetzlichen Vertreterin eingeholt werden.