Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.
Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Die Zuständigkeit obliegt dem Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz.
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Bearbeitungsdauer: 3 - 4 Stunden
FM