Um in Rheinland-Pfalz eine Spielbank betreiben zu können, ist eine Erlaubnis notwendig.
Eine Erlaubnis wird ausschließlich auf Grundlage einer öffentlichen europaweiten Ausschreibung nach Maßgabe des Spielbankgesetzes Rheinland-Pfalz erteilt. Der Ausschreibung können die erforderlichen Inhalte eines Antrags entnommen werden. Der Erlaubnisantrag ist beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zu stellen.
Gemäß dem Spielbankgesetz kommen als Hauptspielbetriebe die Standorte Bad Neuenahr-Ahrweiler und Mainz in Betracht. In Bad Dürkheim und Nürburg kann zudem je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Bad Neuenahr-Ahrweiler, in Bad Ems und Trier je ein Zweigspielbetrieb der Spielbank Mainz zugelassen werden.
Eine Spielbankerlaubnis wird für 10 Jahre erteilt. Sie kann auf Antrag einmalig um bis zu 5 Jahre verlängert werden.
Die Erteilung einer Erlaubnis außerhalb einer öffentlichen Ausschreibung ist nicht möglich.