Sie können den Erwerb und Besitz von erlaubnispflichtigen Waffen und/oder Munition schriftlich und ggf. auch online beantragen.
Wenn Sie die Erlaubnis schriftlich beantragen wollen:
- Sie füllen das Formular aus, das von der zuständigen Waffenbehörde bereitgestellt wird.
- Sie schicken das unterschriebene Formular und das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung sowie das Gutachten zum Nachweis Ihrer persönlichen Eignung (sofern erforderlich) an die zuständige Waffenbehörde.
- Sie können die zuständige Waffenbehörde auch persönlich aufsuchen und den Antrag abgeben.
Wenn der Erwerb und Besitz auch online beantragt werden kann:
- Sie reichen den Antrag über den Online-Dienst der zuständigen Waffenbehörde ein und laden das Gutachten zum Nachweis des kulturhistorischen Wertes Ihrer Sammlung hoch.
- Das gegebenenfalls erforderliche Gutachten/Zeugnis über Ihre persönliche Eignung müssen Sie ggf. per Post an die zuständige Waffenbehörde schicken oder Sie bringen es persönlich vorbei.