Die Kraftfahrzeugsteuer wird durch das zuständige Hauptzollamt festgesetzt. Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid über die Festsetzung. Ein neuer Bescheid geht Ihnen nur zu, wenn
- sich die Besteuerungsgrundlagen ändern oder
- ein Halterwechsel erfolgt.
Die Kraftfahrzeugsteuer wird grundsätzlich für ein Jahr im Voraus im Lastschriftverfahren abgebucht.
Endet die Steuerpflicht, wird die Kraftfahrzeugsteuer für den letzten Entrichtungszeitraum auf den Tag genau neu festgesetzt; zu viel gezahlte Beträge werden erstattet.