Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Eine unbefristete Fahrerlaubnis wird für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erteilt
Die Fahrerlaubnisse für die Klassen C1. C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E sind generell auf fünf Jahre befristet. Diese Klassen können jeweils um fünf Jahre verlängert werden (Voraussetzung: Gesundheitsprüfung und Prüfung des Sehvermögens).
Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über das Alter von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die „besonderen Anforderungen“ (z. B. Konzentrationsleistung, Orientierungsleistung und Belastbarkeit) erfüllen.
Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft jedoch nur das Führerscheindokument. Dies muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.