Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Voraussetzungen:
Wenden Sie sich an die Führerscheinstelle Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz). Zuständige Behörde ist die Kreisverwaltung, in großen kreisangehörigen oder kreisfreien Städten die Stadtverwaltung.
Gebühr: 11,20 - 15,30 EURVorkasse: Neinhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 207 - Internationaler Führerschein
Gebühr: 23,00 EURVorkasse: Neinhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 202.5 - Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts
Gebühr: 1,00 EURVorkasse: Neinhttp://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/anlage_10.htmlGebührennummer 126.2 - Erfassung beim Kraftfahrbundesamt
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage benötigt.
Sie müssen den Antrag persönlich stellen.
Der Internationale Führerschein ist nur befristet gültig.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten Sie von den Automobilclubs.