Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO:
Der nicht an ein Antragsformular gebundene Antrag ist u.a. unter Beifügung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr mit den oben aufgeführten Angaben beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz zu stellen.
Nach Prüfung des Gutachtens ergeht ein gebührenpflichtiger Bescheid, der die im Interesse der Verkehrssicherheit erforderlichen Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) enthält.
Erlaubnisse nach §§ 29, 46 StVO:
Der Antrag – ein zweiseitiges Antragsformular - auf Erteilung einer Erlaubnis kann bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde entweder auf dem Postweg, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.
Schneller und komfortabler ist die Beantragung über das Internet mithilfe des Onlinedienstes "VEMAGS – Verfahrensmanagement Großraum- und Schwerverkehr". Mit VEMAGS können Sie sich als Verfahrensbeteiligter jederzeit über den Stand des Verfahrens informieren.
Informationen zum elektronischen Genehmigungsverfahren VEMAGS finden Sie hier.
Sobald Ihr Antrag der Straßenverkehrsbehörde vorliegt, hört diese die vom Transport und von der gewählten Strecke betroffenen Behörden und Stellen an. Nach Vorliegen aller Stellungnahmen erteilt sie einen gebührenpflichtigen Bescheid, der die für eine sichere Durchführung des Transports notwendigen Nebenbestimmungen (Auflagen und Bedingungen) enthält.