Wenden Sie sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Davon ausgenommen sind bis 31. Dezember 2015 die Kriegsopferfürsorgeleistungen, hierzu wird zur Zuständigkeiten auf die Aufführungen in der „Kriegsopferfürsorge“ verwiesen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen.
Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
Wenden Sie sich an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Davon ausgenommen sind bis 31. Dezember 2015 die Kriegsopferfürsorgeleistungen, hierzu wird zur Zuständigkeiten auf die Aufführungen in der „Kriegsopferfürsorge“ verwiesen.