Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit dem Aufstiegs-Bafög bzw. dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommens- und vermögensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Bitte wenden Sie sich an das Amt für Ausbildungsförderung.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Maßnahme (ggf. Maßnahmenabschnitt) darf bei Eingang des Antrags noch nicht beendet sein.
Widerspruch ist möglich.
Weitere Informationen und notwendige Antragsunterlagen erhalten Sie unter:
MWVLW