Die Änderung der Halterdaten ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Bei einen Umzug innerhalb des Landkreises werden überwiegend Adressänderungen auch von der für den neuen Wohnort zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung vorgenommen.