Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Anschließend werden von der Fahrerlaubnisbehörde Anfragen gehalten und Stellungnahmen zwecks Vorprüfung angefordert. Gegebenfalls wir eine medizinisch psychologische Untersuchung angeordnet.
Die Ausnahmegenehmigung kann nur dann erteilt werden,
- wenn eine unzumutbare Härte für den Betroffenen vorliegt,
- der jeweilige Sachverhalt einen Einzelfall-/ Ausnahmecharakter darstellt und
- das erstellte medizinisch-psychologische Gutachten zu einem positiven Ergebnis kommt.
Bei der Prüfung der Zumutbarkeit wird insbesondere untersucht, ob das Ziel auch auf andere Weise durch öffentliche Verkehrsmittel oder Mitfahrgelegenheiten erreicht werden kann oder ob das Ziel auch mit Fahrzeugen, für die keine Ausnahme erforderlich ist, angefahren werden kann.