Als Oldtimer gelten Fahrzeuge, die
- vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind,
- weitestgehend dem Originalzustand entsprechen,
- in einem guten Erhaltungszustand sind und
- der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Bei der Beantragung eines Oldtimerkennzeichens ist das Vorliegen der vorgenannten Voraussetzungen durch ein Gutachten zur Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer nachzuweisen.
Ein Oldtimerkennzeichen führt den Kennbuchstaben „H“ als amtlichen Zusatz hinter der Erkennungsnummer. Zusätzlich wird auf dem Oldtimerkennzeichen ein Saisonzeitraum angegeben, wenn der Oldtimer nicht das gesamte Jahr betrieben werden soll.