Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin (zweimal jährlich am ersten Freitag der Monate Juni und Dezember) einzureichen.