Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.
Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.
Ein Steuerklassenwechsel für nicht dauernd getrenntlebende Ehegatten/Lebenspartner kann nur einmal pro Jahr auf Antrag beider Ehegatten/Lebenspartner erfolgen.
Aus Gründen der Arbeitslosigkeit oder Aufnahme einer Arbeit ist ein weiterer Steuerklassenwechsel möglich.
Die erstmalige Änderung der Steuerklassen aus Anlass der Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist kein Steuerklassenwechsel. Das bedeutet, dass nach der erstmaligen Berücksichtigung der Steuerklasse III, IV oder V in demselben Kalenderjahr noch ein Steuerklassenwechsel, z.B. von der Steuerklassenkombination IV/IV zur Steuerklassenkombination III/V, möglich ist.
Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.
Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 01. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 01. Oktober des laufenden Jahres möglich.
Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.
Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.
Außerdem stehen die Formulare auf der Homepage des Landesamtes für Steuern zum Download zur Verfügung.
Siehe ELStAM.
FM