Wenden Sie sich an das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung 6 (Verfassungsschutz).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Auf schriftlichen Antrag können betroffene Personen gemäß des Landesverfassungsschutzgesetzes Auskünfte über die zu ihrer Person gespeicherten Daten sowie den Zweck und die Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung erhalten.
Die Auskunft kann aber auch verweigert werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch die Auskunftserteilung
Wenden Sie sich an das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz, Abteilung 6 (Verfassungsschutz).
Der Antrag muss folgende Angaben enthalten:
Zusätzlich sollte dem Auskunftsersuchen zur Legitimation und aus Gründen des Datenschutzes eine Ablichtung des Personalausweises oder Reisepasses beigelegt werden.
Keine.