- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ihr Personalausweis weist Ihre Adresse aus. Im Falle eines Umzugs, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Die zuständige Stelle bringt einen Aufkleber auf Ihrem Personalausweis auf und ändert die im Chip gespeicherte Adresse.
keine
Frau Burggraf,
Referat O 3,
Bundesministerium des Innern,
Graurheindorfer Straße 198,
53117 Bonn
BMI, IT I 4