Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde seines Wohnortes anzumelden. Hat die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internetzugang, können Sie sich durch die Übermittlung der angeforderten Angaben und unter Verwendung der dort vorgesehenen elektronischen Authentifizierung über diesen Zugang anmelden.
Wenn Sie Ihrer Meldepflicht innerhalb der Zwei-Wochenfrist nachkommen, ersparen Sie sich unnötige Probleme und Ärger. Bei der Verletzung der Meldepflicht ergeben sich beispielsweise Probleme bei der Kfz-Zulassung, beim Führerscheinerwerb oder beim Beantragen eines Führungszeugnisses.
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.
Verspätete Anmeldungen können mit einem Bußgeld geahndet werden. Prinzipiell ist die Anmeldung:
Gebühr: gebührenfreiVorkasse: Nein
Anzeigefrist: 2 Wochen
Anmeldungen werden in der Regel sofort bearbeitet. Über Ihre Meldung erhalten Sie eine gebührenfreie schriftliche oder elektronische Meldebestätigung (amtliche Meldebestätigung).
Widerspruchsrecht: Wenn Sie aus bestimmten Gründen nicht wollen, dass persönliche Daten von Ihnen weitergegeben werden, haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Auskunfts- und Übermittlungssperren zu beantragen. Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Meldebehörde.
Wenn Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben Zuzugsdaten (Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen) zuziehen, genügt die Anmeldung durch eine der meldepflichtigen Personen. In diesem Fall sollten die Personaldokumente aller zuziehenden Personen (bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde) bei der Anmeldung vorgelegt werden.