Den Wahlschein können Sie mündlich, schriftlich oder elektronisch bei der zuständigen Gemeindebehörde beantragen. Wer den Wahlschein für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlscheine können regelmäßig bis zum zweiten Tag vor der Wahl, 18 Uhr, beantragt werden. Wenn Sie bei nachgewiesener plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen können, können Sie den Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, beantragen.
Auf Ihren Antrag hin erhalten Sie nachfolgende Unterlagen:
- den Wahlschein,
- den amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag,
- den amtlichen Wahlbriefumschlag und
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
So wählen Sie im Wege der Briefwahl:
- Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
- Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl unter Angabe des Tages.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag angegeben ist. Der Wahlbrief kann bei dieser Stelle auch abgegeben werden.
Genaue Hinweise zur Briefwahl mit anschaulichen Bildern finden Sie im Merkblatt zur Briefwahl, das alle Briefwählerinnen und Briefwähler mit den Briefwahlunterlagen herhalten.