Elterngeld beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Als Eltern können Sie Elterngeld beziehen, wenn Sie vorrangig selbst die Betreuung des Kindes übernehmen wollen und deshalb nicht erwerbstätig beziehungsweise maximal 30 Wochenstunden erwerbstätig sind. Beim Bezug können Sie zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus wählen oder diese beiden Leistungsvarianten miteinander kombinieren. Entscheiden Sie sich als Elternpaar zeitgleich in Teilzeit zu arbeiten, können Sie jeweils vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate - den sogenannten "Partnerschaftsbonus" - erhalten.
Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens vor der Geburt. Liegt dieses durchschnittliche Einkommen unter 1.000 Euro erhöht sich der Satz auf bis zu 100 %; bei Einkommen über 1.200 Euro vor der Geburt reduziert sich der Satz auf bis zu 65 Prozent. Das Basiselterngeld liegt grundsätzlich zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. Wenn während des Bezuges von Elterngeld auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt wird, verringert sich die Elterngeldleistung entsprechend.
Das ElterngeldPlus können alle Mütter und Väter nutzen, die ihr Elterngeld länger beziehen möchten: Aus einem Basiselterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ist besonders auf Eltern ausgerichtet, die während des Bezugs von Elterngeld einer Teilzeitarbeit nachgehen möchten. Die Höhe des ElterngeldPlus beträgt mindestens 50 % des Basiselterngeldes. Es kann bis zur gleichen Höhe aber über den doppelten Zeitraum gezahlt werden. Dabei kommt es entscheidend darauf an, wie viel Einkommen Sie während des Elterngeldbezugs erzielen. Das ElterngeldPlus liegt grundsätzlich zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich.
Partnerschaftsbonus kann gezahlt werden, wenn beide Elternteile in mindestens vier aufeinander folgenden Lebensmonaten des Kindes zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sein. Sie können frei entscheiden, wann Sie den Partnerschaftsbonus im Rahmen Ihres Elterngeldbezugszeitraums in Anspruch nehmen möchten.
Auch Alleinerziehende, die in vier aufeinander folgenden Monaten zwischen 25 und 30 Wochenstunden erwerbstätig sind, können den Partnerschaftsbonus in Anspruch nehmen. Sie erhalten dann vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Elterngeld beantragen Sie in Rheinland-Pfalz bei den Elterngeldstellen der Kreis- und Stadtverwaltungen.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
Sie können den Antrag auf Elterngeld erst nach der Geburt Ihres Kindes stellen.
Hinweis: Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Leistungsvariante (Basiselterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen.
Es fallen keine Gebühren an.
Eine rückwirkende Zahlung ist höchstens für 3 Monate möglich. Daher empfiehlt es sich, den Antrag innerhalb der ersten 3 Lebensmonate des Kindes bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Gegen den Elterngeldbescheid kann innerhalb 1 Monats Widerspruch bei der Elterngeldstelle eingelegt werden.
Mit ElterngeldDigital können Sie den Antrag bequem online erstellen und als PDF-Ausdruck bei Ihrer Elterngeldstelle einreichen. Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag und ggf. die Erklärung(en) zum Einkommen zu unterschreiben.
Den Antrag erhalten Sie auch nach der Geburt Ihres Kindes noch in der Geburtsklinik oder bei der Elterngeldstelle Ihrer Kreis- beziehungsweise Stadtverwaltung.
Bei Mehrlingsgeburten besteht ein Elterngeldanspruch. Das errechnete Basiselterngeld wird für das zweite und jedes weitere Mehrlingskind um einen Mehrlingszuschlag von monatlich 300 Euro erhöht. Familien mit zwei oder mehr Kindern können – abhängig vom Alter der Kinder – einen Geschwisterbonus erhalten. Dieser beträgt 10 Prozent des zustehenden Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro monatlich. Beim ElterngeldPlus werden jeweils die Hälfte dieser Beträge gezahlt.
Weitere Informationen, eine ausführliche Broschüre und der Gesetzestext des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) stehen zum Download auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums bereit. Dort finden Sie auch einen Elterngeldrechner, mit dem Sie die Höhe Ihres Elterngeldanspruchs grob ermitteln können.
MFFJIV