- Während Sie krank sind und der Arbeitgeber Ihr Entgelt weiterbezahlt, müssen Sie eine Ausfertigung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an Ihre Krankenkasse schicken.
- Nach Ablauf von sechs Wochen bestätigt Ihnen Ihr behandelnder Arzt die weitere Arbeitsunfähigkeit ebenfalls mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheingung die sie umgehend an Ihre Krankenkassen schicken müssen.
- Sind Sie noch länger krank und können somit nicht arbeiten, müssen Sie die weiteren Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen regelmäßig der Krankenkasse vorlegen.
- Zusätzlich müssen Sie bei den meisten Krankenkassen eine "Erklärung zur Zahlung von Krankengeld" ausfüllen.
- Das Krankengeld wird jeweils für den zurückliegenden Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit auf das von Ihnen im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.
- Berechnet wird das Krankengeld pro Kalendertag. Besteht für einen ganzen Kalendermonat Anspruch auf Krankengeld, wird dieser mit 30 Tagen angesetzt. Falls Sie in einem Monat nur teilweise Anspruch auf Krankengeld haben, wird für die tatsächlich angefallenen Tage gezahlt.
- Das Krankengeld vermindert sich um die Beiträge für den Versichertenanteil zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung, wenn dort Versicherungspflicht besteht.
Wichtig:
Die Arbeitsunfähigkeit muss lückenlos nachgewiesen werden. Für den lückenlosen Nachweis des Vorliegens von Arbeitsunfähigkeit ist es ausreichend, wenn die weiterhin wegen derselben Krankheit bestehende Arbeitsunfähigkeit am auf den letzten zuvor bescheinigten Tag der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag ärztlich festgestellt und demnach eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit am Tag nach dem bisherigen Ende der Arbeitsunfähigkeit ausgestellt wird. Fällt dieser Tag auf keinen Werktag (Samstag gelten insoweit nicht als Werktag), ist es ausreichend, wenn die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit am auf das bisherige attestierte Ende der Arbeitsunfähigkeit folgenden Werktag ärztlich festgestellt wird.