Sie müssen das Kindergeld schriftlich beantragen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich per Post stellen möchten:
- Verwenden Sie bitte für Ihren Antrag die Vordrucke, die Sie bei Ihrer zuständigen Familienkasse oder im Internet unter www.familienkasse.de bekommen.
- Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.
- Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat.
- Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte (z. B. Kind bricht Schulausbildung ab, Sie oder ein anderer Elternteil nehmen eine Erwerbstätigkeit im Ausland auf).
Wenn Sie den Antrag online stellen möchten:
- Gehen Sie auf die Internetseite der Familienkasse, wählen Sie den für sie passenden Bereich aus und folgen Sie den Anweisungen.
- Reichen Sie die geforderten Unterlagen per Post ein.
- Die Familienkasse teilt Ihnen per Post mit, ob Sie Anspruch auf Kindergeld haben.
- Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, zahlt die Familienkasse Ihnen das Kindergeld monatlich aus.
- Wenn Sie im öffentlichen Dienst arbeiten oder Versorgungsbezüge beziehen, dann bekommen Sie das Kindergeld unter Umständen von Ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber, sofern dieser nicht auf seine Sonderzuständigkeit verzichtet hat. Den Antrag müssen Sie in diesem Fall auch bei Ihrem Dienstherren oder Arbeitgeber einreichen.
- Sie müssen Ihrer Familienkasse sofort mitteilen, wenn sich bei Ihnen etwas ändert, das sich auf das Kindergeld auswirken könnte.