Sind Eltern bei der Geburt eines Kindes nicht miteinander verheiratet, steht die elterliche Sorge kraft Gesetzes der Mutter zu.
Soll die elterliche Sorge von Vater und Mutter gemeinsam getragen werden, dann müssen diese erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärung). Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge, die Vermögenssorge und die Vertretung des Kindes in persönlichen Angelegenheiten.
Dies muss öffentlich beurkundet werden. Die Sorgeerklärung kann auch schon vor der Geburt des Kindes abgegeben werden. Für die Ausübung der gemeinsamen Sorge ist das Zusammenleben der Eltern nicht erforderlich.
Hinweis:
Wird diese Erklärung nicht abgegeben, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht.