Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht.
Unterhaltsleistungen können bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gezahlt werden.
Wie hoch ist der Unterhaltsvorschuss?
Nach Abzug des Kindergeldes ergeben sich seit dem 01.01.2022 folgende monatlichen Beträge:
- für Kinder von 0 bis 5 Jahren = 177 Euro
- für Kinder von 6 bis 11 Jahren = 236 Euro
- für Kinder von 12 bis 17 Jahren = 314 Euro
Von diesen Beträgen werden jeweils die regelmäßig eingehenden Unterhaltszahlungen des anderen Elternteils und gegebenenfalls Waisenbezüge, die das Kind nach dem Tod eines Elternteils oder des Stiefelternteils erhält, abgezogen.
Für Kinder ab dem vollendeten 15. Lebensjahr wird unter bestimmten Voraussetzungen auch Ertrag zumutbarer Arbeit und Einkommen des Vermögens des Kindes berücksichtigt. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie bei der Unterhaltsvorschussstelle Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung.