bei Einzelunternehmen:
- ausgefülltes Antragsformular
- beglaubigte Kopie des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers
- Nachweis über die Qualifikation (beglaubigte Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des Inhabers oder der Inhaberin
bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts ( GbR):
- ausgefülltes Antragsformular
- beglaubigte Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter, Gesellschafterinnen oder vertretungsberechtigten Personen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Nachweis über die Qualifikation (Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis etc.) des oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen
bei einer GmbH, Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), AG, OHG, KG, GmbH & Co. KG und anderen inländischen oder ausländischen Gesellschaften:
- ausgefülltes Antragsformular
- beglaubigte Kopien des Personalausweises oder eines vergleichbaren Identifikationspapiers der Gesellschafter oder Gesellschafterinnen beziehungsweise vertretungsberechtigten Personen
- Für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
- bei Unternehmenssitz in Deutschland:
- bei in einem Register eingetragenen Unternehmen: Auszug aus dem Handelsregister beziehungsweise dem Partnerschaftsregister
- ansonsten eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z.B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- bei Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus dem Sitzland, die die Rechtsform nachweisen.
Bei juristischen Personen (GmbH, Unternehmensgesellschaften, AG, eingetragene Genossenschaften) müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen ist es erforderlich, dass Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten natürlichen Personen einreichen (z.B. Personalpapiere)..
Bei Personengesellschaften (GbR, KG, OHG, PartG, GmbH & Co. KG), muss jeder geschäftsführende Gesellschafter das Gewerbe anzeigen, einen Antrag ausfüllen und sämtliche persönlichen Unterlagen einreichen.
bei Anstellung eines Betriebsleiters oder einer Betriebsleiterin:
- Betriebsleitererklärung
- Nachweis über die Betriebsleitungstätigkeit (Kopie des Arbeitsvertrages des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin)
- Nachweis über die Qualifikation des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin (beglaubigte Kopie Meisterbrief, Technikerzeugnis, Ausnahmegenehmigung etc.)
Hinweis: Wenn Sie eine zweite Person als Betriebsleitung anstellen, müssen Sie die Betriebsleitererklärung und den Nachweis über die Betriebsleitertätigkeit auch für diese vorlegen.
Weitere Informationen finden Sie auch im