Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das Land Rheinland-Pfalz bietet zusammen mit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) auf Grundlage des Landeswohnraumförderungsgesetzes (LWoFG) eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus in Orts- und Stadtkernen an.
Förderzweck ist es, durch ein entsprechendes Angebot an bedarfs- und zeitgemäßem bezahlbaren Mietwohnraum die Attraktivität von innerörtlichen und innerstädtischen Gebieten für das Wohnen zu erhöhen und damit die soziale, kulturelle und freizeitbezogene Infrastruktur sowie die Versorgungsinfrastruktur in den Orts- und Stadtkernen erhalten und verbessern zu können.
Antragsformulare und weitere Informationen erhalten Sie bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB).
Wer wird gefördert?
Was wird gefördert?
Wie wird gefördert?
Nicht gefördert wird, wenn
Anträge auf Förderung können von allen Investorinnen und Investoren (z.B. Kommunen, Unternehmen, Privatpersonen) gestellt werden, die ein nach dem Förderprogramm beschriebenes Vorhaben erstellen.
Ebenfalls antragsberechtigt sind alle Personen, die entsprechend erstellten Wohnraum im Rahmen des Ersterwerbs erwerben und bei der anschließenden Überlassung dieses Wohnraums die geforderten Belegungs- und Mietbindungen einhalten.
Hinweis: Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Förderantrag inklusive Anlagen.
Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig vor dem geplanten Beginn der Baumaßnahme zu stellen.
Beim Ersterwerb ist der Förderantrag bis spätestens drei Monate nach Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
FM