Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie nach Deutschland einreisen wollen, benötigen Sie grundsätzlich ein Visum. Es hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab, ob Sie für kurze Besuchsreisen oder auch für längere Aufenthalte von der Visumpflicht befreit sind.
Kein Visum benötigen Sie als
Für die Ausstellung eines Visums sind die deutschen Vertretungen im Ausland zuständig (Botschaft, Konsulat).
Die Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums unterscheiden sich je nach dem Zweck Ihres beabsichtigten Aufenthaltes. Sie richten sich deshalb nach den Vorschriften, die jeweils für die Erteilung eines der folgenden Aufenthaltstitel gelten:
Ihren Visumantrag müssen Sie rechtzeitig vor der beabsichtigten Einreise stellen. Beachten Sie dabei, wann an der jeweiligen Auslandsvertretung Termine für die Visumbeantragung zur Verfügung stehen.
Bemerkung: Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen
Bemerkung: Visum
Einzelheiten zur Visumpflicht und zum Antragsverfahren können Sie auf der Internetseite der zuständigen deutschen Auslandsvertretung ersehen oder direkt bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung klären.