Aufgaben des Ministeriums:
Innere Sicherheit und der Schutz der Verfassung
Die Innere Sicherheit und der Schutz der Verfassung in Rheinland-Pfalz gehört zu den Kernaufgaben des Ministeriums des Innern und für Sport. Dies umfasst sowohl die Bereiche Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz als auch den Verfassungsschutz. Innere Sicherheit im engeren Sinne ist der Auftrag, Bürgerinnen und Bürger vor Verbrechen und Gefahren zu schützen, Straftaten zu verfolgen und den Rechtsstaat zu sichern. Dies ist Aufgabe einer gut ausgebildeten und gut ausgerüsteten Polizei bzw. des Verfassungsschutzes. Sichere Arbeitsplätze gehören aber ebenso dazu wie der Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen und die Hilfe bei der Bewältigung von Katastrophen- und Unglücksfällen. Feuerwehren und Hilfsorganisationen mit ihren überwiegend ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern sind ein hervorragendes Beispiel dafür, wie Bürgerinnen und Bürger mit Unterstützung des Staates selbst einen wichtigen Bereich der Inneren Sicherheit abdecken.
Kommunen
Die Kommunalpolitik des Landes ist darauf ausgerichtet, die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für eine eigenverantwortliche Entwicklung der kommunalen Gebietskörperschaften zu schaffen, zu sichern und weiterzuentwickeln. Grundlage ist die verfassungsmäßig garantierte kommunale Selbstverwaltung. Zu den Kernaufgaben des Ministeriums des Innern und für Sport gehören:
Es geht darum, Stadt- und Ortskerne zu erhalten und zu gestalten, Wohn-, Gewerbe- und Industriegebiete zu entwickeln, zivile und militärische Brachflächen umzunutzen, Arbeitsplätze zu sichern und zu schaffen, Sicherheit und Versorgung zu gewährleisten, Freizeitwert und Lebensqualität zu steigern, das historische Erbe zu bewahren. Das sind wesentliche Anforderungen, die heute an ein modernes Gemeinwesen gestellt werden. Die Städte und Gemeinden werden daran gemessen, wie sie diesen Herausforderungen gerecht werden. Ihr örtliches Angebot entscheidet, wie sie sich im Standortwettbewerb positionieren und präsentieren können. Das Innenministerium unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit einer ausgewogenen Förderpolitik. Die Förderpolitik orientiert sich dabei insbesondere an den Zielen des Landesentwicklungsprogramms und unterstützt raumordnerische Maßnahmen, Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau der Siedlungs- und Erwerbsstruktur und Maßnahmen zur Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land.
Internationale Zusammenarbeit
Die rheinland-pfälzische Landesregierung will mit ihrer Entwicklungspolitik dazu beizutragen, weltweit Armut zu bekämpfen, die Globalisierung gerechter zu gestalten und die Umwelt zu schützen, Frieden zu sichern und Demokratie zu verwirklichen.
Seit 1982 besteht eine Partnerschaft zwischen Rheinland-Pfalz und Ruanda, für die das Ministerium des Innern und für Sport den organisatorischen Rahmen schafft. Das Ministerium gibt Impulse, regt neue Kontakte an, vermittelt Projekte zwischen einzelnen Partnern, kümmert sich um die Öffentlichkeitsarbeit und bemüht sich, im Dialog mit der Regierung und den politischen Kräften im Partnerland den Weg freizumachen für eine möglichst reibungslose Verwirklichung der Vorhaben. Darüberhinaus unterstützt das Ministerium private Träger in Rheinland-Pfalz, die entwicklungspolitische Bildungsprogramme im Inland durchführen oder mit Partnern weltweit in Entwicklungsländern kooperieren.
Sport
Eine weitere bedeutende Aufgabe des Ministeriums des Innern und für Sport ist die Sportförderung. Das Ministerium unterstützt den Sport als wichtigen Teil des kulturellen und sozialen Lebens und stellt jährlich ca. 35 Mio. € für die Arbeit des Landessportbundes, seiner Verbände und Vereine sowie für den Sportstättenbau bereit und sorgt somit für eine gut ausgebaute sportliche Infrastruktur.
Vermessungs- und Katasterwesen
Klare Eigentumsverhältnisse sind die Basis jeder wirtschaftlichen Entwicklung. Mit dem Liegenschaftskataster stellen die Vermessungs- und Katasterbehörden das amtliche Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des § 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung bereit. Flächendeckend und ständig aktualisiert werden darin alle Liegenschaften - Flurstücke und Gebäude - in Rheinland-Pfalz digital beschrieben und grafisch dargestellt. Die Daten der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden als Geobasisinformationen z. B. für Planungen oder Infrastrukturmaßnahmen sowie im Natur- und Umweltschutz benötigt. Im Mittelpunkt stehen dabei die Führung, Aktualisierung und Bereitstellung von raum- und bodenbezogenen Informationen insbesondere über das Eigentum an Grund und Boden, den Gebäudebestand, die topographischen Objekte der Landschaft, die Nutzung des Bodens und die Grundstückswerte. Da rund 80 % aller Entscheidungen von Behörden und Institutionen einen Raumbezug haben, trägt die Vermessungs- und Katasterverwaltung damit wesentlich zur Beschleunigung von Entscheidungsprozessen bei.
Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) gewährleistet den für alle Stellen elementaren vermessungstechnischen Raumbezug. Mit ihren innovativen Ausbildungsangeboten sichert die Vermessungs- und Katasterverwaltung zudem neben dem eigenen Berufsnachwuchs auch den Berufsnachwuchs der freiberuflich tätigen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Rheinland-Pfalz.
Immobilienmarkt
Das für das Vermessungs- und Katasterwesen zuständige Ministerium des Innern und für Sport bestellt die Mitglieder des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte und trägt durch diesen zur Transparenz auf dem rheinland-pfälzischen Immobilienmarkt bei. Basierend auf den Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden, veröffentlicht der Obere Gutachterausschuss alle zwei Jahre den Landesgrundstücksmarktbericht als Datenquelle und Entscheidungshilfe für Sachverständige, Kreditinstitute und Investoren. Die Gutachterausschüsse für Grundstückswerte, deren Geschäftsstellen bei den Vermessungs- und Katasterämtern oder den kommunalen Vermessungsbehörden eingerichtet sind, leiten zudem Bodenrichtwerte ab und erstellen Gutachten über Grundstückswerte. Sie bieten damit u. a. eine Grundlage für die Infrastrukturpolitik und geben Hinweise zum Einfluss der demografischen Entwicklung in einzelnen Landesteilen.
Allgemeines öffentliches Dienstrecht
Das öffentliche Dienstrecht regelt die Bedingungen, unter denen die beamteten Beschäftigten im öffentlichen Dienst tätig sind. Anders als bei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst werden die Rechtsverhältnisse der Landesbeamtinnen und Landesbeamten nicht durch Tarifvertrag vereinbart, sondern durch Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften geregelt.
Das öffentliche Dienstrecht unterteilt sich in das allgemeine öffentliche Dienstrecht und das finanzielle öffentliche Dienstrecht.
Für die Gestaltung, Auslegung und Fortentwicklung des allgemeinen öffentlichen Dienstrechts ist das Ministerium des Innern und für Sport zuständig. Zu nennen sind hier insbesondere das Landesbeamtengesetz, das Landesdisziplinargesetz, die Laufbahnverordnung, die Arbeits-, Urlaubs- und Nebentätigkeitsverordnung sowie das - auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst geltende - Landespersonalvertretungsgesetz.
Das finanzielle öffentliche Dienstrecht (Besoldung und Versorgung, Beihilfen, Reisekosten, Umzugskosten und Trennungsgeld) sowie die Beschäftigungsbedingungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gehören hingegen zum Zuständigkeitsbereich des Ministeriums der Finanzen.
Es gibt sowohl unmittelbare als auch mittelbare Landesbeamtinnen und Landesbeamte. Die etwa 70.000 unmittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten haben das Land, die circa 11.500 mittelbaren Landesbeamtinnen und Landesbeamten die Gemeinden, Gemeindeverbände, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts zum Dienstherrn.
Verwaltungsverfahren und Landestransparenzgesetz
Im Ministerium des Innern und für Sport werden das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht und das Landestransparenzgesetz betreut. Mit dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz wird die Durchführung und Abwicklung der Verwaltungsverfahren grundlegend geregelt; Abweichungen hiervon sind durch fachgesetzliche Bestimmungen jedoch möglich.
Neben der nach dem Landesverwaltungsverfahrensgesetz nur eingeschränkt möglichen Akteneinsicht allein durch die Verfahrensbeteiligten, bestand seit dem In-Kraft-Treten des Landesinformationsfreiheitsgesetzes am 1. Februar 2009 auch für Außenstehende die Möglichkeit, auf Antrag Zugang zu bei öffentlichen Stellen vorhandenen amtlichen Informationen zu erhalten. Ein rechtliches oder berechtigtes Interesse hierfür musste nicht dargelegt werden.
Am 1. Januar 2016 ist das Landestransparenzgesetz in Kraft getreten und hat das bisherige Landesinformationsfreiheitsgesetz sowie das Landesumweltinformationsgesetz abgelöst. Hierdurch wurden die Möglichkeiten eines voraussetzungslosen Zugangs zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen ausgeweitet. Die wesentliche Neuerung des Gesetzes besteht in der Errichtung einer elektronischen Plattform, der Transparenz-Plattform. Die öffentlichen Stellen sind verpflichtet, dort von sich aus aktiv bestimmte Informationen zu veröffentlichen. Die Plattform ermöglicht einen einfachen Zugriff auf diese Informationen mithilfe einer Suchfunktion. Dieser Service ist kostenfrei. Nähere Einzelheiten finden sich auf der Internetseite www.tpp.rlp.de. Die Möglichkeit des Informationszugangs auf der Transparenz-Plattform tritt neben den fortbestehenden Informationszugang auf Antrag.
Parlamentswahlen
Wahlen sind das Herzstück der Demokratie. Unsere demokratische Grundordnung beruht auf dem Recht des Volkes, durch Wahlen regelmäßig über die politische Machtverteilung zu entscheiden. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger wählen alle fünf Jahre einen neuen Landtag. Der Deutsche Bundestag wird im Abstand von vier Jahren gewählt. Wahlen zum Europäischen Parlament finden alle fünf Jahre statt. Das Wahlrecht und die Wahlorganisation müssen der besonderen Bedeutung von Wahlen Rechnung tragen. Das Ministerium des Innern und für Sport wirkt bei der Organisation von Landtags-, Bundestags- und Europawahlen koordinierend und kontrollierend mit. Für das Landtagswahlrecht (Landeswahlgesetz, Landeswahlordnung und andere Rechtsvorschriften) ist das Ministerium federführend verantwortlich. Vertiefende Informationen zu Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sind im Internet unter "www.wahlen.rlp.de" ersichtlich.
Verwaltungsmodernisierung
Darüber hinaus obliegt dem Ministerium des Innern und für Sport der Bereich der Verwaltungsmodernisierung. Die Modernisierung der Landesverwaltung beschränkt sich nicht nur auf die Veränderung der Aufbaustrukturen und den Abbau von Personal, sondern erstreckt sich auch auf die Prozessoptimierung, Vereinfachung der Verfahren, Deregulierung, etc. Die künftige strategische Ausrichtung der Verwaltung konzentriert sich noch stärker auf der Effizienz und Effektivität des Verwaltungshandelns. Wichtige Ziele, die neben der Steigerung der Effektivität und der Effizienz mit der Modernisierung verfolgt werden, sind die Verbesserung von Kunden- und Bürgerfreundlichkeit sowie die Erweiterung der Gestaltungsspielräume für Kommunen und Wirtschaft. Dies vor allem, damit sich die Attraktivität des Standortes Rheinland-Pfalz weiter erhöht und so Wachstum und Beschäftigung gesteigert werden können.
Zentrale Steuerung von E-Government und der IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung
Das Ministerium des Innern und für Sport ist zuständig für die zentrale Steuerung der IT-Angelegenheiten der Landesverwaltung, einschließlich deren Finanzierung mit Ausnahme der Fachanwendungen. Zudem obliegt dem Ministerium des Innern und für Sport die Fortentwicklung der Verwaltung, bezüglich der Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Landesverwaltung auch auf elektronischem Wege (E-Government). Dies schließt allerdings die Inanspruchnahme bisheriger Kommunikationswege nicht aus.
Landesplanung
Die Landesplanung steuert die zusammenfassende, überörtliche und überfachliche Planung für das Land und bringt dabei integrative, soziale, ökologische, nachhaltige und wirtschaftliche Aspekte in Einklang. Zentrales Instrument hierfür ist das Landesentwicklungsprogramm, das die Ziele und Grundsätze für eine nachhaltige Raumentwicklung im Lande beinhaltet. Das Ministerium des Innern und für Sport ist die Oberste Landesplanungsbehörde in Rheinland-Pfalz.