NIS-2 - Eine neue Richtlinie für Cybersicherheit richtig umsetzen
WebSeminar
mit konkreten Hinweisen zur Umsetzung der NIS2-Forderungen zur Stärkung der Cyberwiderstandsfähigkeit
Durch die fortschreitende Digitalisierung steigt die Abhängigkeit von den digitalen Systemen. Immer mehr Firmen, Behörden und Einrichtungen sind das Ziel von Cyberkriminellen. Kriminelle Attacken verursachen inzwischen Rekordschäden. Für Unternehmen hat sich diese Gefahr als größte und existenzielle Bedrohung entwickelt. Um dieser Gefahr was entgegenzusetzen, wurde von der EU-Kommission die NIS-2-Richtlinie verabschiedet.
Das große Ziel der NIS-2-Richtlinie ist die Stärkung der Cyberwiderstandsfähigkeit von Firmen, Behörden und Einrichtungen, die als wichtige und besonders wichtige Einrichtungen eingestuft werden, oder zur kritischen Infrastruktur zählen, um einen funktionierenden EU-Binnenmarkt zu gewährleisten. Das deutsche „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“ (NIS2UmsuCG) zur Umsetzung der EU NIS-2-Richtlinie hätte eigentlich bis zum 18.10.2024 verabschiedet werden müssen, liegt aber derzeit immer noch als Gesetzentwurf vor.
Nach Schätzungen von Experten sind in Deutschland ungefähr 30.000 Betriebe und Einrichtungen von NIS-2 direkt betroffen. Ob ein Unternehmen direkt betroffen ist oder nicht, muss von dem Unternehmen selbst eigenverantwortlich ermittelt werden! Da die Umsetzung des NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz von den betroffenen Unternehmen eine umfassende Planung und viel Zeit braucht, sollte man sich rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.
Hinweis: Wenn sich nicht betroffene Firmen in der Lieferkette von betroffenen Firmen befinden, kann man davon ausgehen, dass die Forderungen von NIS-2 vertraglich weitergereicht werden. Man spricht dann von indirekter Betroffenheit.
Das WebSeminar bietet den direkt und indirekt betroffenen Firmen konkrete Hinweise zur Umsetzung der NIS2-Forderungen zur Stärkung der Cyberwiderstandsfähigkeit.
Referent: Dipl.-Ing. Volker Fett, Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand
Fragen zum WebSeminar beantwortet Ihnen bei der Handwerkskammer Koblenz: Jürgen Klein, Telefon 0261 398-594
Wann: 13.12.2024 um 10:00 Uhr
Wo: Online
Veranstalter: Kooperation