Was ist Urheberrecht?
Begriffserklärung
Das Urheberrecht schützt die Leistungen von Kreativschaffenden. Es basiert auf der Annahme, dass eine vielfältige Produktion hochwertiger Kunstwerke wie Texten, Filmen, Fotos oder digitale Spiele, nur entsteht, wenn diese durch starke Schutzrechte gesichert werden. Den Autoren, Journalisten, Filmemachern und Komponisten (u. a.) soll die ausschließliche Befugnis zustehen, darüber zu entscheiden, ob und wie ihre Werke genutzt werden. Zudem sollen sie an jeder wirtschaftlich relevanten Nutzung ihres Werkes finanziell beteiligt werden.
Urheberrecht und digitale Spiele – was ist erlaubt?
Das Urheberrechtsgesetz enthält einen eigenen Abschnitt mit speziellen Paragrafen für Software. Diese Regeln sind – ganz klar ist das nicht – im Zweifel auch auf digitale Spiele anwendbar.
Keine Privatkopien bei digitalen Spielen und Programmen!
Digitale Spiele und Programme dürfen nicht nach den Regelungen über Privatkopien vervielfältigt werden. Zulässig ist es nur, sich eine (und das heißt: eine einzige) Sicherungskopie von seinem eigenen Original zu machen. Wer also kein Original besitzt, darf auch keine Sicherungskopie benutzen.
Ein Austausch von digitalen Spielen und Programmen mit anderen ist daher ausnahmslos verboten. Etwas anderes gilt lediglich für Produkte, die als „Open Source“ gekennzeichnet sind. Diese dürfen frei weitergegeben werden, weil die Entwickler der Programme dies ausdrücklich erlauben.
Sicherungskopien bei kopiergeschützten digitalen Programmen und Spielen
Eine bis heute letztlich unzureichend geklärte Frage ist, ob man Kopierschutzsysteme umgehen darf, um Sicherungskopien von Software oder Games zu machen. Die Rechtsverwirrung beruht darauf, dass die Spezialvorschriften für Computerprogramme bereits Anfang der 1990er Jahre eingeführt wurden, als solche technischen Schutzmaßnahmen noch keine große Rolle spielten. Zwar enthalten sie eine Regelung, die sich mit Kopierschutz- und sonstigen Sicherungsmaßnahmen beschäftigt. Sie ist aber leider wenig eindeutig formuliert, so dass nicht klar ist, ob Kopierschutz oder das Recht zur Erstellung von Sicherungskopien vorgeht.
Weiterverkauf von Software und Games
Erlaubt ist es dagegen, Originale von Software und Games, die man auf einer CD- oder DVD-ROM gekauft hat, weiterzuverkaufen. Konsolenspiele, die man durchgespielt hat, bei Ebay zu versteigern, ist also rechtlich ebenso unproblematisch, wie ein Office-Programm oder dergleichen weiterzuverkaufen.
Problematisch erweist sich, wie auch bei Musik und Filmen, der Weiterverkauf von digitalen Spielen, die man nicht auf einem Datenträger erworben, sondern aus dem Netz geladen hat. Es ist zumindest unklar, ob solche Dateien weiterveräußert werden dürfen (z.B., indem man sie auf eine DVD brennt und dann bei Ebay anbietet). Vor Gerichten wird derzeit über diese Frage gestritten, auch die Politik hat das Problem erkannt und wird sich in der nächsten Zeit damit beschäftigen. Was allerdings dabei herauskommt, ist bislang noch nicht abzusehen.
Viele Anbieter versuchen mittlerweile mit Codes, die nur einmal einzulösen sind und an den Account des Kunden gebunden sind, den Weiterverkauf von Software zu erschweren.
Wie gelangen Kinder und Jugendliche an Raubkopien?
Zum Einen werden Raubkopien von Kindern und Jugendlichen untereinander getauscht. Zum Anderen besteht die Möglichkeit, geschützte digitale Spiele aus dem Internet zu laden. Hierfür gibt es verschiedene Möglichkeiten, die beliebtesten sind „Tauschbörsen“ und „Sharehoster“.
Was sind Tauschbörsen?
BitTorrent, BearShare, EDonkey oder Limewire sind nur einige Beispiele für solche Systeme.
Tauschbörsen (auch „Filesharing- oder Peer-to-Peer-Systeme genannt) sind Computerprogramme, mit denen man über das Netz digitale Spiele und auch Musik, Filme oder Software „tauschen“ (genauer gesagt: „teilen“) kann. Die Nutzer geben zu diesem Zweck in dem jeweiligen Tauschbörsen-Programm einen Ordner auf ihrer Festplatte frei, auf den die anderen Nutzer über das Netz zugreifen können. Die hierin befindlichen Dateien können von den anderen Nutzern heruntergeladen, also kopiert, werden. Je mehr Personen an einer solchen Tauschbörse teilnehmen, desto mehr Dateien kursieren.
Nach dem Urheberrecht bedeutet dieses „Teilen“ zweierlei:
Einerseits kopieren sich die Nutzer geschützte Dateien von Rechnern anderer Nutzer auf ihre eigenen Festplatten. Diese Downloads sind urheberrechtlich betrachtet „Vervielfältigungen“. Da von geschützten Programmen lediglich eine Sicherheitskopie gemacht werden darf, ist das Herunterladen von digitalen Spielen illegal.
Andererseits stellen die Nutzer auch Inhalte zum Download bereit (sonst würde das System schließlich nicht funktionieren). Das nennt man „öffentlich zugänglich machen“. Geschützte digitale Spiele in einer Tauschbörse anzubieten, ist (anders als beim Download) eindeutig rechtswidrig, wenn man nicht vom Inhaber der Rechte die Erlaubnis hierzu hat.
Uploaded.to, Mega und Co. - Was sind Sharehoster?
Share- oder One-Click-Hoster funktionieren technisch anders als Tauschbörsen. Hier werden die Dateien auf die Server eines Dienstanbieters hochgeladen. Jeder Nutzer kann auf einen Webspace, eine Art Festplatte im Internet, zugreifen und Dateien hochladen. Viele Funktionen, wie z.B. große Dateien hochzuladen und vor allem schnelle Übertragungsraten, sind bei den Anbietern zahlenden Kunden vorbehalten.
Die Datei auf die virtuelle Festplatte hochzuladen, ist erst einmal in der Regel nach der Privatkopierregelung zulässig. Dies gilt aber nur, solange man nur selbst, allenfalls gezielt Freunde und Verwandte darauf zugreifen können. Filehoster dienen aber nicht in erster Linie dazu, Dateien online abzuspeichern (hierfür gibt es andere Dienste), sondern sie mit anderen zu teilen. Schon auf den Webseiten des Dienstanbieters wird einem erklärt, wie man die Dateien verteilen kann. Dies ist einfach: Jede Datei hat eine eigene Internetadresse (URL), die einem nach dem Upload angezeigt wird. Diese kann man dann (als Link) entweder per E-Mail verschicken oder in Foren, Mailinglisten, auf Webseiten oder jede andere Art und Weise veröffentlichen. Die Links auf geschützte Dateien zu veröffentlichen, ist spätestens eine Urheberrechtsverletzung. Denn hierdurch werden die Dateien, die vorher unauffindbar waren, „öffentlich zugänglich gemacht“. Und dies darf nur der Inhaber der entsprechenden Rechte.
In Bezug auf den Download von Dateien gilt bei den Filehostern das gleiche wie bei den Tauschbörsen. Digitale Spiele dürfen generell gar nicht heruntergeladen werden (es sei denn, sie stehen unter einer Open-Source-Lizenz). Ein technischer Unterschied zu den meisten Tauschbörsen liegt allerdings darin, dass eine heruntergeladene Datei nicht automatisch auch zum Download angeboten wird.