Sicher einkaufen im Internet
Das Einkaufen in virtuellen Geschäften hat sehr viele Vorteile: man kann Preise einfach vergleichen, hat eine nahezu unendliche Auswahl und ist nicht auf Geschäftszeiten angewiesen. Je älter Heranwachsende sind, desto attraktiver wird es auch für sie, Einkäufe online zu tätigen. Insbesondere Sonderangebote, Gutscheincodes oder Aktionen wie der sogenannte „Black Friday“ oder die „Cyber Monday Woche“ locken mit vermeintlichen Schnäppchen in die Online-Shops. Oft zeigt sich jedoch, dass die Angebote gar nicht viel günstiger sind. Ergebnisse der Verbraucherzentrale NRW bestätigen, dass die Preisreduzierung an solchen Aktionstagen deutlich unter dem versprochenen Nachlass liegt. Denn oft bezieht sich die Prozentangabe des Rabatts nicht auf die eigentlichen Preise, sondern lediglich auf die unverbindliche Preisempfehlung (UVP) des Herstellers, die in der Regel teurer ist.
Gütesiegel
Bei der Wahl eines seriösen Online-Shops können Gütesiegel eine Orientierung geben. Die Initiative D21 hat Qualitätskriterien für Online-Händler definiert und empfiehlt daher die folgenden Gütesiegel.
Sichere Datenübermittlung
Wichtig ist darauf zu achten, ob der Online-Shop bei der gewünschten Zahlungsmethode die Daten verschlüsselt übermittelt. Dies ist zu erkennen an Meldungen wie "Sie haben ein geschütztes Dokument angefordert..." oder "Sie sind im Begriff, sich Seiten über eine sichere Verbindung anzeigen zu lassen...". Zudem wird im Browser aus dem "http" in der Adresszeile ein "https" - ebenso erscheint im unteren Bereich oder in der Adresszeile ein kleines Vorhängeschloss.
Die Grundregeln im Überblick
- Ist der Kaufpreis realistisch?
- Ist ein Impressum vorhanden?
- Gibt es Kontaktmöglichkeiten zum Händler?
- Wie bewerten andere Käufer den Händler?
- Werden sichere Bezahlmöglichkeiten angeboten?
- Werden die Daten beim Kauf verschlüsselt übermittelt?
Rechte bei Online-Bestellungen
Genau wie bei Geschäftsabschlüssen in einem Laden, gelten auch beim Online-Shopping die gleichen Rechte für Käufer und Verkäufer. Zunächst steht dem Kunden ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Wem die gekaufte Ware nicht gefällt, kann diese also in der gesetzlich vorgegebenen Frist wieder zurückschicken, ganz ohne Angabe von Gründen. Ebenso gilt die Pflicht zur Gewährleistung bei den Produkten, sodass eine Reparatur bei Defekt eingefordert werden kann.
Geschäftsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen im Internet
Kaufangebote im Netz können auch Kinder und Jugendliche leicht erreichen und dazu verleiten, Geld auszugeben. Nicht selten kommt es dabei auch zu ungewollten Bestellungen oder zur regelrechten Abzocke durch unseriöse Verkaufsstrategien. Grundlage für alle – gewollten oder ungewollten – Ausgaben im Netz ist die geltende Rechtslage und hier insbesondere die Frage: Dürfen Kinder und Jugendliche überhaupt Online-Geschäfte tätigen?
Prinzipiell gelten für Online-Käufe die gleichen Vorgaben wie im nicht-virtuellen Raum: Ist ein Kind jünger als sieben Jahre, ist es nicht geschäftsfähig und kann keine Kaufverträge abschließen. Von sieben bis 17 Jahren gelten Kinder und Jugendliche als beschränkt geschäftsfähig. Das bedeutet, dass nur kleinere Einkäufe ohne Einverständnis ihrer Erziehungsberechtigten möglich sind. Der Taschengeldparagraph besagt, dass sich der Wert der erworbenen Ware preislich im Rahmen ihres Taschengeldes bewegen muss. Nicht unter den Taschengeldparagraphen fallen neben größeren Investitionen auch Geschäfte mit einer dauerhaften Bindung wie eine Ratenzahlung oder ein Abonnement.
Händler im Internet überprüfen aber in der Regel das Alter ihrer Käufer nicht, so dass zum Beispiel ein Kauf teurerer Waren auf Rechnung oder der Abschluss eines Abonnements für Kinder und Jugendliche problemlos möglich ist. Diesem müssten Eltern laut Gesetz entweder im Vorfeld oder im Nachhinein zustimmen. Tun sie dies nicht, so ist der Kaufvertrag unwirksam.