Bystander – Die Rolle von Helfenden

By Basch, [...] / Opdracht Anefo [CC-BY-SA-3.0-nl (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/nl/deed.en)], via Wikimedia
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Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, verletzendes Online-Verhalten mehr oder weniger zu unterstützen: indem man zum Beispiel intime Videos weiterleitet, ein peinliches Bild teilt oder einen gemeinen Post auf Facebook „liked“. Gewaltakte sind oft gruppendynamische Prozesse, bei denen die Bystander (Zuschauer) eine wichtige Rolle einnehmen. Der so genannte Bystander- Effekt kann dabei helfendes Verhalten in einer Konfliktsituation negativ beeinflussen oder sogar unterbinden. Eine Erklärung hierfür ist die Verantwortlichkeitsdiffusion: Menschen unterlassen Hilfeleistungen eher, wenn weitere Personen zugegen sind. Mit zunehmender Anzahl von Zeugen nimmt das Gefühl der Eigenverantwortung ab und das der Verantwortungsverteilung zu. Typische Argumente sind dann: „Die anderen könnten ja auch helfen!“ oder „So schlimm kann es nicht sein!“, denn die Notwendigkeit zum Eingriff wird von anderen offensichtlich auch nicht gesehen.

Ebenso problematisch ist die Sichtweise, dass das Opfer die Situation selbst verschuldet hat. Hier wird letztlich ignoriert, dass Menschen grundsätzlich aufeinander angewiesen sind, und unterstellt, jeder sei seines Glückes – oder Pechs – eigener Schmied. Akteure, die Hilfe unterlassen, lassen sich in Mitläufer und Zuschauer unterscheiden. Die Mitläufer kommen in der Regel aus dem nahen persönlichen Umfeld der Täter und übernehmen deren aggressives Skript  – beispielsweise unter Gruppenzwang oder dem Druck, sonst die Freundschaft aufgekündigt zu bekommen. Daher schützen oder unterstützen Mitläufer auch häufig den Hauptdrahtzieher. Die Zuschauer oder Dulder haben Angst, selbst Opfer zu werden. Sie schauen daher lieber weg oder lachen über die Misshandlungen, um selbst nicht aufzufallen. Gerade durch ihre Passivität ist diese Gruppe allerdings am Übergriff beteiligt. 

Im Sinne einer Verantwortungsethik ist man als autonomes Subjekt nicht nur für seine Handlungen verantwortlich, sondern auch für deren Unterlassung. Unterlassung ist so verstanden ein spezieller Fall unmoralischen Handelns: „Anstatt moralisch richtig zu handeln, bleibt die betreffende Person untätig, und eben dadurch verhält sie sich falsch.

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