Ist posten auf Facebook öffentlich oder privat?

Soziale Netzwerke werden hauptsächlich dafür benutzt, Bekannte, Kollegen und Freunde auf Inhalte hinzuweisen und sich darüber auszutauschen. Nutzer laden ihre Urlaubsfotos hoch, verlinken auf ihrem Profil einen Presseartikel, drücken auf den „Teilen“-Button unter einem Musikvideo. Wann kann diese Praxis urheberrechtlich zum Problem werden?

Viele Facebook-Nutzer mögen denken: „Was habe ich mit Urheberrechtsverletzungen zu tun? Ich teile hier doch bloß mit meinen Freunden!“ Tatsächlich darf man auch urheberrechtlich geschützte Werke im privaten Rahmen in gewissem Umfang verwenden, etwa dank der Regelungen zur Privatkopie. Doch im Zweifel entscheiden Gerichte über die genauen Grenzen des privaten Rahmens.

In Anwaltskreisen kursierte in analogen Zeiten die Ansicht: Maximal 100 Personen können in glaubwürdiger Weise zum engen Familien- und Freundeskreis zählen. Allerdings halten Menschen in digitalen Zeiten – gerade wegen der Sozialen Netzwerke – mit weit mehr Menschen regelmäßig Kontakt. Mehrere hundert Facebook-„Freunde“ sind keine Seltenheit. Doch eine klare Grenze, wieviel Personen zum privaten Rahmen zählen können, gibt es nicht. Nur falls Inhalte bei Facebook tatsächlich nur dem engeren Freundes- und Familienkreis zugänglich wären, würden sie im privaten Rahmen bleiben. Auch wenn man seine Einstellungen so gesetzt hat, dass nur „Freunde“ die hochgeladenen Inhalte sehen können, liegt eine private Nutzung zum Beispiel bei mehr als hundert Kontakten sicherlich nicht mehr vor.

Gerichtsentscheidungen darüber, ob und inwieweit der private Rahmen in Sozialen Netzwerken überhaupt anerkannt wird, stehen aber noch aus. Zwar mag die Beschränkung der Sichtbarkeit auf „Freunde“ vor Abmahnungen bis zu einem gewissen Grad schützen; grundsätzlich legal ist das Weiterverbreiten fremder Inhalte im Facebook-Freundeskreis deshalb noch nicht. Auch wenn ein Werk nach und nach verbreitet wird, kann es im urheberrechtlichen Sinn öffentlich zugänglich gemacht werden.

Nutzer sollten sich auch deshalb nicht in Sicherheit wiegen, weil es schwierig sein kann, auf Facebook die Kontrolle über die tatsächliche Verbreitung eines Inhalts zu behalten. Viele Nutzer geraten bei den entsprechenden Einstellungen durcheinander. Wenn zum Beispiel die Sichtbarkeit auf „Freunde von Freunden“ gestellt wird, erreicht man schnell zehntausend Personen, wenn man rechnerisch davon ausgeht, dass ein Facebook-Nutzer im Schnitt einhundert „Freunde“ hat. Schnell können vormals auf „Freunde“ beschränkte Inhalte allen im Netz zugänglich gemacht werden. Missgeschicke passieren selbst denen, die es besser wissen müssten. So wählte die Schwester des Facebook-Gründers Mark Zuckerberg Ende 2012 offenbar die falschen Privatsphäre-Einstellungen, worauf sich eines ihrer Familienfotos tausendfach im Netz verbreitete.

Privater Rahmen offenbar unwichtig für Facebook

Unklar bleibt, inwieweit Facebook selbst zwischen öffentlichem und privatem Rahmen unterscheidet, wenn es Urheberrechtsverstößen auf Hinweis der Rechteinhaber nachgeht. Man untersage den Nutzern das Posten von Inhalten, die gegen Rechte Dritter verstoßen, heißt es in Facebooks Nutzungsbedingungen. Facebook scheint nicht davon auszugehen, dass Nutzer fremde Inhalte (Fotos, Musik, Videos) hochladen, denn in den Nutzungsbedingungen steht darüber hinaus: „Dir gehören alle Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest.“ Mit dieser etwas schwammigen Formel scheint sich das Unternehmen gegen urheberrechtlichen Ärger absichern zu wollen, indem es die Verantwortung dem Nutzer zuweist.

Zugleich bekennt sich Facebook dazu, Urheber- und andere Schutzrechte von Dritten zu respektieren. „Wir können sämtliche Inhalte und Informationen, die du auf Facebook postest, entfernen, wenn wir der Ansicht sind, dass diese gegen diese Erklärung bzw. unsere Richtlinien verstoßen.“, so das Unternehmen. Im Wiederholungsfall kann das Konto eines Nutzers gesperrt werden.

Wer also darauf hofft, dass seine Postings auf Facebook im privaten Rahmen bleiben und geschützte Werke anderer ohne Erlaubnis zugänglich macht, riskiert unabhängig von der Gesetzeslage zumindest seinen Facebook-Account. Er hat auch keine großen Chancen, sich dagegen zu wehren. Wie jedes private Unternehmen kann sich Facebook seine Vertragspartner selbst aussuchen und Inhalte und Profile in gewissen Rahmen im Zweifel auch löschen.