Legale und illegale Streaming-Plattformen
Auf Plattformen wie YouTube, Vimeo und MyVideo laden Nutzer eigene Videos hoch. Allein bei YouTube sind es nach Unternehmensangaben 300 Stunden Videomaterial pro Minute (Stand: Juli 2015). Was dort an rechtlichen Fragen zu beachten ist, behandelt die Übersicht „Fragen zu Musik bei YouTube“ in dieser Themenreihe. Neben möglichen Prüfpflichten der Videoportale sorgt in Deutschland seit vielen Jahren die Vergütung über Verwertungsgesellschaften bei YouTube für Streit. Zwischen der GEMA und der Google-Tochter YouTube wird er seit einigen Jahren bislang ergebnislos geführt, so dass YouTube viele Videos für einen Zugriff aus Deutschland sperrt.
Allerdings gibt es auch zahlreiche Portalbetreiber, die ganz bewusst massenhafte Urheberechtsverletzungen begehen oder in Kauf nehmen, um auf Kosten anderer Geld zu verdienen. Das bekannteste war lange Zeit kino.to, das 2011 nach Ermittlungen offline ging. Die kino.to-Betreiber stellten über Jahre hinweg kostenlos mehr als eine Million Links zu Filmen und Fernsehserien bereit, die sie selbst oder Kontaktpersonen auf damit verbundenen Plattformen hochgeladen hatten. Ohne Verwertungsrechte zu besitzen, erzielten die kino.to-Macher damit Werbeeinahmen in Millionenhöhe.
Während der Hauptbetreiber verurteilt wurde, tauchten ähnliche Angebote unter anderem Namen schnell wieder auf. Auch nach den mutmaßlichen Betreibern der recht ähnlichen Plattform kinox.to wird seit Herbst 2014 gefahndet, bislang jedoch ohne Ergebnis. Insgesamt bleiben die illegalen Portale ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen den Ermittlern und Betreibern. Bislang wechseln vor allem die Namen der Plattformen. Daran dürfte sich erst dann faktisch etwas ändern, wenn es gelingt, legale Angebote aufzubauen, die für die Nutzer ebenso attraktiv oder bequemer sind.
Kann der Streaming-Konsum Urheberrechte verletzen?
Ob neben den Betreibern auch die Nutzer illegaler Streaming-Portale Urheberrechte verletzen, ist eine ganz andere Frage. Sie ist noch nicht eindeutig geklärt. Dennoch spricht einiges dafür, dass Nutzer zumindest dann keine Rechte verletzen, wenn sie Filme per Stream einfach nur ansehen. Auch beim Streaming entstehen zwar temporäre Kopien etwa im Arbeitsspeicher des Computers. Viele Juristen argumentieren jedoch, dass solche flüchtigen Kopien – die bei digitalen Inhalten unausweichlich entstehen – durch eine Sonderregel des Urheberrechts erlaubt sind.
Auch erste Entscheidungen von Gerichten zeigen die Tendenz, dass man mit dem bloßen Abruf per Stream keine Urheberrechte verletzt. Klarheit gibt es aber erst, wenn es ein höchstrichterliches Urteil zu der Frage gibt. Unabhängig davon lauern auf illegalen Plattformen andere Risiken: Dort kann man sich unter Umständen Schadsoftware einfangen oder in Abofallen geraten (siehe auch Fazit und weiterführende Links).