Kommission für Jugendmedienschutz

Kommission für Jugendmedienschutz

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) ist im April 2003 als zentrale Aufsicht über den bundesweiten privaten Rundfunk und Telemedien eingerichtet worden. Die KJM ist ein Organ der Landesmedienanstalten. Sie prüft, ob Verstöße gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) vorliegen und entscheidet über die damit verbundenen Maßnahmen. Für den Internet-Bereich heißt das: Die KJM führt bei Verstößen von deutschen Anbietern Aufsichtsverfahren durch. Seit ihrer Gründung hat sich die KJM im Telemedienbereich mit fast 2.000 Fällen befasst. Zu etwa 950 Indizierungsanträgen der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat die KJM eine Stellungsnahme abgegeben und zu rund 500 Medienangeboten selbst einen Antrag auf Indizierung gestellt.

Die KJM hat zwölf Mitglieder: sechs Mitglieder aus dem Kreis der Direktoren der Landesmedienanstalten, vier Mitglieder von den für den Jugendschutz zuständigen obersten Landesjugendbehörden und zwei Mitglieder von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde entsandt. Vorsitzender ist der Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring. Bei der BLM ist auf die KJM-Stabsstelle angesiedelt, die für inhaltliche Fragen sowie die Öffentlichkeitsarbeit zuständig ist. Die Geschäftsstelle der KJM liegt in Erfurt.

Mit der Einrichtung der KJM wurde eine enge Verzahnung aller mit Jugendschutz befassten Einrichtungen in Deutschland erreicht. So arbeitet die KJM etwa mit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zusammen. Die länderübergreifende Einrichtung jugendschutz.net ist organisatorisch an die KJM angebunden und unterstützt sie bei ihren Aufgaben im Bereich der Telemedien. Auf europäischer Eben kooperiert die KJM mit klicksafe.

Vertreter der KJM im Beirat:

N.N.