Nahverkehrsplan
Warum erstellt die Stadt Mainz den Nahverkehrsplan (NVP)?
Die Aufstellung des NVP ist seit der Novellierung des rheinland-pfälzischen Nahverkehrsgesetzes (NVG RPL) vom 13.02.2021 für kommunale Aufgabenträger nicht mehr im 5-Jahres-Turnus verpflichtend. Dennoch strebt die Landeshauptstadt Mainz eine regelmäßige Fortschreibung an, welche künftig mit den Anforderungen des Landesnahverkehrsplans (§11 NVG RPL) abzustimmen ist.
Der Nahverkehrsplan bilanziert zum einen das aktuell vorhandene Angebot an Bussen und Straßenbahnen. Zum andern definiert er die Quantität des zukünftigen Angebots und legt Bedienungs- und Qualitätsstandards fest. Dabei ist die Entwicklung des ÖPNV maßgeblich davon abhängig, wie sich die Raumstruktur und die Bevölkerung in den einzelnen Stadtteilen weiterentwickeln und sich die Nachfrage dort verändert. Zugleich dient der NVP als Entscheidungsgrundlage im Hinblick auf die Erstellung von Investitionsprogrammen und die Bereitstellung von Haushaltsmitteln.
Für die Aufstellung der 4. Fortschreibung ist zu berücksichtigen, dass sich neue Bedingungen für die Bereitstellung des ÖPNV in der Stadt Mainz sowohl durch Gesetzesänderungen auf Bundes- als auch auf Landesebene ergeben haben. So werden z. B. die Zuständigkeiten sowie die Finanzierungsströme des rheinland-pfälzischen ÖPNV neu strukturiert. Zudem muss auf die weiterhin steigende Bevölkerungszahl, den demographischen Wandel, die stetig wachsenden Anforderungen an den ÖPNV und nicht zuletzt auf den voranschreitenden Klimawandel und seine Folgen reagiert werden.
Die 3. Fortschreibung des Nahverkehrsplans [2019-2023]
Ausblick
Adresse
- Telefon
- +49 6131 12-3069
- Bettina.Schumannstadt.mainzde
Erreichbarkeit
Haltestellen / ÖPNV
Linien: 50, 52, 53, 78, 653, 654, 660
Haltestelle: Eisgrubweg
Linien: 70, 71
Haltestelle: Bahnhof Mainz - Römisches Theater
Linien: 64, 65, 66, 93