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Johann Abraham Küpper war in der Zeit der entstehenden rheinischen Provinzialkirche evangelischer Pfarrer, Vize-Generalsuperintendent und später Generalsuperintendent der Rheinprovinz. Durch seine vermittelnde Politik in Fragen der Union und der Kirchenordnung trug er entscheidend zur Stabilisierung der Kirchenordnung bei.
Johann Abraham Küpper wurde am 3.10.1779 im reformierten Umfeld von Elberfeld-Uellendahl (heute Stadt Wuppertal) geboren. Sein Vater Johann Daniel war Bandwirker, seine Mutter Anna Maria entstammte der Elberfelder Familie Jonghaus. Nach dem Besuch der höheren Schule in Gemarke (Barmen, heute Stadt Wuppertal) begann er, dem Wunsch des Vaters folgend, ab dem Frühjahr 1796 Theologie an der Universität Duisburg zu studieren. Da war er gerade mal 16 Jahre alt. Nur zweieinhalb Jahre später – im Herbst 1798 - hielt er das Abgangszeugnis in den Händen. An seinem 19. Geburtstag, dem 3.10.1798, wurde er vor der Elberfelder Klasse – das Prüfungswesen oblag damals den Synoden – geprüft und unter die Pfarramtskandidaten aufgenommen.
Sein jugendliches Alter verhinderte indes, dass dem jungen Theologen so bald eine Pfarrstelle übertragen wurde. Stattdessen betätigte er sich als Privatlehrer und übernahm gelegentliche Vertretungs- und Predigtdienste in den umliegenden Gemeinden. Bei einer solchen Gelegenheit lernte er auch seine Frau, die Kaufmannstochter Wilhelmine Markus, kennen, die er im September 1802 heiratete. Beinahe 50 Jahre sollte sie an seiner Seite verbringen. Insgesamt sechs Kinder entsprangen dieser Ehe.
Im Jahr 1801 konnte Küpper seine erste Pfarrstelle in Mettmann antreten. Bereits bei dieser ersten Amtsstation kam er in Kontakt mit praktisch gelebter Union: schon ab 1805 wurden gelegentlich gemeinsam Feiern mit der lutherischen Gemeinde Mettmanns abgehalten, wenngleich die formelle Union der beiden Gemeinden erst Jahre nach seinem Fortgang vollzogen wurde. Seine „tüchtigen Verwaltungsgaben“ wurden in der verarmten Gemeinde schnell offenbar, ermöglichten sie doch die Tilgung der Gemeindeschulden sowie einige Investitionen.
Während seiner Zeit als Mettmanner Gemeindepfarrer übernahm Küpper auch erste Aufgaben über die Gemeindegrenzen hinweg: In der Düsseldorfer Klassenversammlung war er 1804 als Scriba, 1808 und 1810 als Inspektor und 1812 als Assessor Mitglied des Leitungstrios. Von 1809 bis 1813 leitete er zusätzlich zu seiner Gemeindearbeit das zentrale Wohltätigkeitsbüro des Kantons Mettmann. Solche Büros waren nach französischem Vorbild im Großherzogtum Berg eingerichtet worden mit dem Ziel, die Armenfürsorge überkonfessionell in kommunaler Hand zu bündeln und effektiver zu gestalten. Hier kam also die erste Verbindung zu staatlichen Behörden zu Stande. Auch in preußischer Zeit - ab 1815 - übernahm Küpper schnell wieder Leitungsämter: vom interimistisch eingerichteten Generalgouvernement Berg in Düsseldorf wurde er zum Kreisinspektor (Superintendenten), Schulinspektor und Mitglied der Prüfungskommission für die Kandidaten ernannt.
Nach 14-jähriger Amtszeit in Mettmann wurde Küpper 1815 ins westfälische Iserlohn berufen. Dies sollte aber nur eine kurze Station in seinem beruflichem Werdegang werden, denn bald erwarteten ihn weitere Leitungspositionen in der rheinischen Heimat. Im Jahr 1817 wurde Küpper zum ersten Pfarrer der per königlicher Ordre neu gegründeten evangelischen Gemeinde in Trier ernannt. Zwar besaß die junge Gemeinde in ihrer Gründungszeit nicht mehr als 161 Mitglieder, dennoch war hier viel Aufbauarbeit zu leisten. Innere und äußere Strukturen mussten hergestellt, Raum beschafft und das Schulwesen eingerichtet werden. Dazu waren all diese Aufgaben in dem streng katholischen Umfeld Triers mit viel diplomatischem Gespür anzugehen. Zugleich wurde Küpper zum Konsistorial- und Schulrat bei der Trierer Regierung berufen. Diese doppelte Arbeitsbelastung mag beträchtlich gewesen sein, aber sie empfahl ihn auch für weitere Ämter im kirchlichen wie im staatlichen Bereich.
1830 wählte die Provinzialsynode der oberen Rheinprovinz ihn als Präses an ihre Spitze und als fünf Jahre später die erste gesamtrheinische Synode anlässlich der Einführung der neuen Kirchenordnung zusammentrat, entschied sich abermals die Mehrheit der Synodalen für Küpper als neuen rheinische Präses, nun mit einer Amtszeit von sechs Jahre. Doch kaum hatte er die Amtsgeschäfte aufgenommen, erreichte ihn auch schon der Ruf an das Königliche Konsistorium in Koblenz. Seit 1836 war Bischof Wilhelm Roß Generalsuperintendent der nun neu verfassten rheinischen Kirche und damit der höchste geistliche Leiter der rheinischen Kirche. Sein Amtssitz in Berlin machte es ihm aber unmöglich, die rheinischen Verwaltungsaufgaben selbst wahrzunehmen und so wurde Küpper zu seinem Stellvertreter im Rheinland ernannt und erhielt den Titel eines Vize-Generalsuperintendenten.
Zwar vertraten Ross und Küpper im Grundsatz die gleichen Ansichten – beide befürworteten die Union und die Eingliederung der Kirche in preußische Staatsstrukturen -, dennoch hatte die Situation, in den Amtsgeschäften an die Vorgaben eines anderen gebunden zu sein, für Küpper „auch manches Beengende und Unangenehme“, zumal der Vorgesetzte im fernen Berlin im Rheinland wenig Rückhalt genoss. Bei der Preußischen Generalsynode an Pfingsten 1846 kam es zu einem letzten gemeinsamen Auftritt, bei dem Küpper noch einmal energisch für die Union sprach, die er als natürlichen Zustand der protestantischen Kirche verstand.
Im Herbst 1846 trat Bischof Roß in den Ruhestand und Küpper rückte vom Vize- zum Generalsuperintendenten der Rheinprovinz auf. Die Freude darüber schien sowohl auf staatlicher als auch auf kirchlicher Seite ehrlich zu sein. Bei seiner feierlichen Einführung vor dem versammelten Konsistorium begrüßten seine Vertreter ausdrücklich, dass man nun einen Vertreter der eigenen Positionen bei der Synode habe und die Synode begrüßte Küpper „mit vollem Vertrauen und aufrichtiger Liebe zum erstenmal in seinem neuen Verhältnis zur Synode in der Mitte derselben“. Küpper setzte sich während seiner Amtszeit unablässig für Ausgleich und Konsens zwischen Staat und Kirche ein. Aber nicht bei allen stieß seine staatsfreundliche Politik auf Gegenliebe. Sein Biograph fühlte sich nur kurze Zeit nach dem Tod Küppers’ veranlasst, diesen gegen den häufig gegen ihn geäußerten Vorwurf zu verteidigen, er gebe „auf Kosten der Kirche dem Kaiser, was des Kaisers ist“.
1848, ausgelöst von den Entwicklungen und Grundsätzen der Revolution, schien plötzlich nicht nur die Person Küppers in Frage zu stehen, sondern das ganze Amt des Generalsuperintendenten. Die vollständige Befreiung der Kirche von staatlicher Beeinflussung schien plötzlich möglich. Entsprechende Anträge wurden auf der 1849 außerordentlich zusammengerufenen Synode eingereicht, die unter anderem die freie Wahl aller Leitungsämter forderten – gleichsam ein Misstrauensvotum gegen Küpper, der ja durch königliche Ernennung in sein Amt gekommen war. Schließlich konnte Küpper aber eine Mehrheit der Synodalen hinter sich versammeln, die für die Beibehaltung des Amtes des Generalsuperintendenten stimmten, das es bis zum Jahr 1948 geben sollte.
Johann Abraham Küpper starb am1.4.1850 in Koblenz und wurde dort auch begraben.
Literatur
Rosenkranz, Albert, Johann Abraham Küpper, in: Monatshefte für Evangelische Kirchengeschichte des Rheinlandes 8 (1959), S. 255-264.
Grashof, Julius Werner, Zum Andenken an Dr. J. A. Küpper, in: Monatsschrift für die evangelische Kirche der Rheinprovinz und Westphalens 9 (1850), Heft 5, S. 192-251.
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Rockel, Ruth, Johann Abraham Küpper, in: Internetportal Rheinische Geschichte, abgerufen unter: https://rheinische-geschichte.lvr.de/Persoenlichkeiten/johann-abraham-kuepper/DE-2086/lido/57c93b399cb0d5.25503182 (abgerufen am 19.08.2024)