Der Mensch ist frei.“ – So lautet der erste Satz der Landesverfassung Rheinland-Pfalz. Am 18. Mai 1947, der Zweite Weltkrieg war gerade mal zwei Jahre beendet, gab sich die Bevölkerung des neu geschaffenen Landes Rheinland-Pfalz eine eigene Verfassung. Nur wenige Monate zuvor, am 30. August 1946, hatte der Oberbefehlshaber der französischen Besatzungsarmee, Marie Pierre Koenig, erklärt, er habe die „Schaffung eines Landes beschlossen, dessen Hauptstadt Mainz sein soll“.
Mit dieser Verfassung war das Fundament gelegt für die demokratische, rechtsstaatliche Entwicklung des neuen Landes. Sie regelt bis heute, wer wie gewählt werden kann, wer welche Rechte hat und wie die Ausübung von Macht kontrolliert wird.
Das Deutschhaus – Sitz des rheinland-pfälzischen Landtags mit langer demokratischer Tradition und wechselhafter Geschichte.
Das Wahlsystem der Landtagswahl
Landtag Rheinland-Pfalz
Das Volk – die Wähler
Das Wichtigste in Rheinland-Pfalz sind die Menschen. So auch in der Politik. Das Volk, so sieht es die Verfassung vor, ist „Träger der Staatsgewalt“. In dieser Eigenschaft wählen die Staatbürger – wenn sie denn die Volljährigkeit erreicht haben – an einem Sonntag in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer, geheimer und freier Wahl ihre Abgeordneten, die sie im Landtag politisch vertreten.
Gewählt werden die Landtagsabgeordneten nach „den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl“ – so heißt es in Artikel 80 der Landesverfassung. Das bedeutet, dass jeder Wähler über zwei Stimmen verfügt: Mit einer wählt er eine Partei, die entsprechend ihres Stimmanteils ihre Kandidaten in den Landtag schickt (Verhältniswahl). Mit der sogenannten Wahlkreisstimme wird der Direktkandidat des Wahlkreises gewählt, der im Falle der Mehrheit unmittelbar in den Landtag einzieht (Personenwahl).
Erzielt eine Partei mehr Sitze für ihre Direktkandidaten als ihr Mandate aufgrund der Listenplätze zustehen, so ziehen diese direkt gewählten Kandidaten dennoch mit sogenannten Überhangmandaten in den Landtag ein. Damit das prozentuale Verhältnis der Parteien im Landtag untereinander aber weiterhin stimmt, erhalten die anderen Parteien sogenannte Ausgleichsmandate. Dadurch kommen insgesamt mehr Abgeordnete in den Landtag. In der Praxis ist dies in Rheinland-Pfalz bislang noch nie vorgekommen.
Für die Parteien gilt eine Sperrklausel, die sogenannte 5-Prozent-Hürde. Dies bedeutet, dass nur jene Parteien und Wählervereinigungen im Landtag vertreten sind, die mindestens 5 Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen für sich gewinnen konnten.
Bei der Landtagswahl am 13. März 2016 wählten die mehr als 3 Millionen wahlberechtigten Rheinland-Pfälzer in 51 Wahlbezirken ihre Parteien und Kandidaten für die nächsten fünf Jahre. Rund 40.000 ehrenamtliche Wahlhelfer ermöglichen dabei, dass die Rheinland-Pfälzer ihr demokratisches Grundrecht wahrnehmen können. Und sie sichern als Beisitzer oder Wahlvorstand, dass bei den Wahlen alles korrekt abläuft.
Wenn Sie wissen möchten, wie Ihr Wahlkreis genau aussieht, wer dort lebt und welche Wahlergebnisse dort erzielt wurden, können Sie dies im Internet beim Landeswahlleiter nachsehen:
www.wahlen.rlp.de
Die Landesflagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold. Das Landeswappen in der linken oberen Ecke trägt eine Krone aus fünf Weinblättern als Symbol der Volkssouveränität. Drei historische Wappenbilder der rheinischen Kurstaaten erzählen die Geschichte des Landes: Das rote Sankt-Georgs-Kreuz auf silbernem Grund ist das Wahrzeichen des Kurfürstentums Trier. Das weiße Rad auf rotem Grund ist das Mainzer Rad. Der rot gekrönte, gelbe Löwe auf schwarzem Grund steht für die Pfalz.
Im Zuge der grundlegenden Sanierung des Landtagsgebäudes wird auch der Plenarsaal des Landtages umgebaut. Ab Mai 2016 tagen die rheinland-pfälzischen Abgeordneten vorübergehend in der Steinhalle des Mainzer Landesmuseums.
Der Landtag – Abgeordnete und Fraktionen
Wer an den Landtag denkt, dem fällt zumeist als Erstes der Plenarsaal ein mit seinen im Kreis aufgestellten Tischen und Sesseln. Hier tagt das Plenum, die Vollversammlung aller Abgeordneten des Landtages. Sie treffen sich in der Regel einmal im Monat zur Beratung, entscheiden über Gesetze oder Gesetzesänderungen und debattieren über alle wichtigen Angelegenheiten des Landes. Eine Plenarsitzung dauert daher auch gleich zwei oder drei Tage. Geleitet wird sie vom dem Präsidenten und den Vizepräsidenten des Landtages. Vorstand und Ältestenrat koordinieren die Arbeit des Landtags. Unterstützt wird der Präsident bei der Durchführung seiner Verwaltungsaufgaben und der Vorbereitung der Sitzungen des Landtags und seiner Ausschüsse durch die Landtagsverwaltung.
Die Vorarbeit zu diesen entscheidenden Sitzungen des Plenums wird in den Ausschüssen und Gremien gemacht. Der rheinland-pfälzische Landtag hat davon etwa 20. In diesen spezialisierten Arbeitsgruppen sitzen die Fachleute der Fraktionen und erarbeiten die Empfehlungen für das Plenum. Zu den Organen des Landtags gehören auch verschiedene Kommissionen wie zum Beispiel die Enquete-Kommission „Aktive Bürgerbeteiligung für eine starke Demokratie“, die zwischen 2011 und 2015 verschiedene Möglichkeiten der aktiven Bürgerbeteiligung in Rheinland-Pfalz untersuchte.
Unterstützt wird der Landtag auch von Beauftragten wie dem Bürgerbeauftragten und dem Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie sind Ansprechpartner für die Bürger und Bürgerinnen des Landes, die sich mit ihren Anliegen und Beschwerden direkt an die Beauftragten wenden können.
Fraktionen sind die Zusammenschlüsse der Abgeordneten einer Partei. Die Fraktion ist sehr wichtig im Landtag, denn ihre Größe entscheidet sowohl über die finanziellen Mittel, über die die Landtagsabgeordneten für ihre politische Arbeit verfügen können, als auch über die Anzahl der Mitglieder im Ältestenrat sowie in den Ausschüssen und Gremien. In den wöchentlichen Fraktionssitzungen und in den fraktionsinternen, meist themenspezifischen Arbeitskreisen besprechen die Abgeordneten, wie sie welche politischen Ziele umsetzen wollen und welche Position sie in den Ausschüssen und Gremien sowie im Plenum vertreten wollen.
Der Landtag ist die demokratische Vertretung der Bürger des Landes. Seine wichtigsten Aufgaben sind:
- Die Wahl des Ministerpräsidenten bzw. der Ministerpräsidentin
- Die Bestätigung der Minister und Ministerinnen
- Die Kontrolle der Landesregierung
- Die Gesetzgebung des Landes
- Der Beschluss des Landeshaushalts
- Die Mitwirkung an der Willensbildung des Landes, z. B. bei bundes- oder europapolitischen Fragen
Ein wichtiges Gesetzgebungsverfahren der 16. Wahlperiode (2011–2016) war die Verabschiedung des Transparenzgesetzes. Es bildet die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz ihren Anspruch auf Informationszugang unkompliziert umsetzen können. Der Verabschiedung war ein umfangreiches Bürgerbeteiligungsverfahren vorausgegangen.
Die Gesetzgebung
Die wichtigste Aufgabe des Parlaments – neben der Wahl des Ministerpräsidenten, der Bestätigung der Minister sowie der Genehmigung des Landeshaushaltes – ist es, die Gesetze des Landes zu beraten und zu verabschieden. Berechtigt, Gesetzesvorlagen einzureichen, sind die Fraktionen oder Abgeordnete (mindestens 8) des Landesparlaments selbst sowie die Landesregierung. Daneben gibt es auch die Möglichkeit für die Bürger des Landes, über ein Volksbegehren einen Gesetzesvorschlag in den Landtag einzubringen – was bisher in Rheinland-Pfalz noch nicht vorgekommen ist. Im Plenum werden die Vorlagen in normalerweise zwei Lesungen beraten – verfassungsändernde Gesetze brauchen drei Lesungen. Findet der Vorschlag eine Mehrheit, so wird der Gesetzesbeschluss an die Ministerpräsidentin weitergeleitet, die das Gesetz ausfertigt. Innerhalb eines Monats wird das Gesetz im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht und tritt zu einem vorgegebenen Zeitpunkt in Kraft.
Die Gesetzgebung in Rheinland-Pfalz
Landtag Rheinland-Pfalz
Die Landesregierung
Geführt wird das Land Rheinland-Pfalz durch seine Landesregierung. Sie besteht aus dem Ministerpräsidenten sowie den Ministerinnen und Ministern. Seit 2013 hat Rheinland-Pfalz eine Ministerpräsidentin. Sie gibt die große Linie der politischen Ausrichtung vor (Richtlinienkompetenz) und ist dafür dem Landtag verantwortlich. Innerhalb dieses Rahmens leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich selbstständig.
Eine der Hauptaufgaben der Ministerien besteht in der Vorbereitung von Gesetzesinitiativen, die dann dem Landtag zur Beratung und Annahme vorgelegt werden. Im Ministerrat treffen sich alle Minister und entscheiden über diese Gesetzesvorlagen, politische Grundsatzfragen und bedeutende landespolitische Vorhaben sowie über wichtige Angelegenheiten der Landesverwaltung. Geleitet wird der Ministerrat durch die Ministerpräsidentin. Sie wird dabei unterstützt vom Chef der Staatskanzlei.
Grundsätzlich ist die Landesregierung verantwortlich für die Ausübung staatlicher Befugnisse und die Erfüllung staatlicher Aufgaben in ihrem Land. So sieht es das Grundgesetz im Artikel 30 vor. Ihre Führungsaufgaben erstrecken sich auf jene Bereiche, die im Rahmen des Föderalismus der Landesgesetzgebung vorbehalten sind. Das sind insbesondere Bildung, Wissenschaft und Kultur, die Landespolizei, die Angelegenheiten der Gemeinden sowie die Landesplanung. Rheinland-Pfalz koordiniert traditionell die Rundfunkangelegenheiten der Länder und hat den Vorsitz in der Rundfunkkommission.
Der Staatskanzlei bzw. den Ministerien zugeordnet sind auch die Beauftragten, wie zum Beispiel der Landesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen oder der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration. Sie kümmern sich fachübergreifend und direkt um die Belange der Bürger und werden bei allen grundsätzlichen Fragen ihres Bereichs von der Landesregierung eingebunden.
Unterstützt werden die Ministerien durch die verschiedenen Landesämter, wie zum Beispiel die Generaldirektion Kulturelles Erbe oder das Statistische Landesamt. Zu ihnen gehört im weiteren Sinne auch die Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz. Sie arbeitet pluralistisch, überparteilich und unabhängig zur Förderung der politischen Bildung und der politischen Partizipation der Bürgerinnen und Bürger des Landes.
Rheinland-Pfalz hat neben der Staatskanzlei als „Schaltzentrale der Regierung“ acht Ministerien, in denen die politischen Entscheidungen für den jeweiligen Geschäftsbereich vorbereitet werden:
- Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur
- Ministerium der Finanzen
- Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
- Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
- Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten
- Ministerium für Integration, Familien, Kinder, Jugend und Frauen
Der Verfassungsgerichtshof ist das höchste Gericht in Rheinland-Pfalz und neben Landtag und Landesregierung oberstes Verfassungsorgan des Landes.
Die Gerichtsbarkeit
Der dritte Zweig der staatlichen Macht ist die Gerichtsbarkeit. Sie muss vor allem durch ihre Unabhängigkeit die Rechtsstaatlichkeit eines Landes sichern. Und sie ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Demokratie möglich ist und ein faires Miteinander Realität werden kann.
Um dies zu gewährleisten, wurde sofort nach Gründung des Landes Rheinland-Pfalz der Verfassungsgerichtshof in Koblenz errichtet. Seine Aufgabe ist es, die Verfassung zu schützen, die Demokratie und Menschenrechte garantiert. Und daher ist seine Position auch eine besondere: Das Verfassungsgericht ist – neben dem Landtag und der Landesregierung – oberstes Verfassungsorgan des Landes. Neun ordentliche und neun stellvertretende Richterinnen und Richter entscheiden im Streitfall letztverbindlich über Verfassungsbeschwerden, Normenkontrollverfahren und Streitigkeiten zwischen Verfassungsorganen oder ihren Mitgliedern (Organstreit).
Geht es nicht um die Verfassung, sind zunächst die ordentlichen Gerichte für Streitigkeiten zuständig: 46 Amts-, 8 Landes- und 2 Oberlandesgerichte übernehmen die Zivil- und Strafprozesse.
Daneben sprechen die Fachgerichte – das sind die Verwaltungs-, Arbeits-, Sozialgerichte sowie das Finanzgericht – Recht bei allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die keinen Verfassungsrang haben, bei arbeitsrechtlichen Fragen, bei Streitigkeiten in Angelegenheiten der sozialen Versorgung sowie bei Klagen gegen das Finanzamt.
Die fast 1.000 Richter des Landes, so sieht es die Landesverfassung vor, sind unabhängig und „allein der Verfassung, dem Gesetz und ihrem Gewissen“ unterworfen. Aus diesem Grund – zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit – werden die Richter auch auf Lebenszeit in ihr Amt berufen.
Darüber hinaus dienen 270 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte in zwei Generalstaatsanwaltschaften und acht Staatsanwaltschaften der Justiz des Landes. Oberster Dienstherr für die rheinland-pfälzischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten mit ihren insgesamt mehr als 8.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das Ministerium der Justiz des Landes.
Straßenreinigung auf dem Mainzer Marktplatz.
Das Prinzip der Selbstverwaltung
Grundsätzlich sind es die Gemeinden, die eigenverantwortlich im Rahmen der Gesetze alle örtlichen öffentlichen Aufgaben ausführen. So sieht es nicht nur die rheinland-pfälzische Landesverfassung, sondern auch das Grundgesetz vor. Das Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung geht davon aus, dass es besser ist, so viele Aufgaben wie möglich vor Ort zu erledigen (Subsidiarität). Nur durch ausdrückliche gesetzliche Vorschrift können anderen Stellen im dringenden öffentlichen Interesse diese Aufgaben zugewiesen bekommen.
Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung sind
- der öffentliche Nahverkehr
- der örtliche Straßenbau
- die Versorgung mit Wasser, Gas und Strom
- die Abfall- und Abwasserentsorgung
- die Trägerschaft für die Schulen und Kindergärten
- die Bauaufsicht
- das Gesundheitswesen
- der Naturschutz und die Landespflege
- die Sozial- und Jugendhilfe
- die Städtebauplanung
- und vieles mehr.
Die kreisfreien Städte nehmen alle kommunalen Aufgaben selbst wahr. In den Landkreisen verteilen sich die Aufgaben auf mehrere kommunale Ebenen. Die Verbandsgemeinden übernehmen neben den Ortsgemeinden Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung.
2009 wurde eine Kommunal- und Verwaltungsreform eingeleitet, die die Struktur der verbandsfreien Gemeinden und Verbandsgemeinden durch Aus- oder Eingliederung bzw. Zusammenlegungen optimieren soll. Bis 2019 sollen alle noch ausstehenden Gebietsänderungen umgesetzt werden.
Städte und Gemeinden
12 kreisfreie Städte, 24 Landkreise, 150 Verbandsgemeinden, 30 verbandsfreie Städte und Gemeinden und 2.263 Ortsgemeinden gibt es zurzeit in Rheinland-Pfalz. Ihre Bürgerinnen und Bürger wählen die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane,
- wie den Stadt-/Gemeinderat und den (Ober-)Bürgermeister in den kreis- und verbandsfreien Städten und Gemeinden,
- den Landrat und die Mitglieder des Kreistages in den Landkreisen oder
- den Bürgermeister und die Mitglieder des Verbandsgemeinderats in den Verbandsgemeinden,
- die ausschließlich ehrenamtlichen Ortsbürgermeister und Mitglieder des Ortsgemeinderats
Mitarbeit im Bund und an Europa
Ein ganz wesentlicher Bereich der Aufgaben der Landesregierung besteht in der Mitarbeit an der Gesetzgebung und der Verwaltung des Bundes sowie an der Gestaltung der Europapolitik. Dafür hat Rheinland-Pfalz eine Landesvertretung beim Bund und bei der Europäischen Union – mit Sitz in Mainz, Berlin sowie in Brüssel. Die Bevollmächtigte des Landes sowie ihr ständiger Vertreter halten den Kontakt zur Bundesregierung und den anderen Landesvertretungen sowie zu den Bundestagsabgeordneten aus Rheinland-Pfalz. In Brüssel setzt sich die Landesvertretung für die Interessen und Anliegen des Landes bei europapolitischen Entscheidungen ein – wie zum Beispiel bei der europäischen Unterstützung zur Ansiedlung zukunftsweisender Forschungseinrichtungen oder bei Projekten zur Entwicklung ländlicher Regionen. Innerhalb der Landesregierung ist die Vertretung für Angelegenheiten der Europäischen Union zuständig.
Rheinland-Pfalz entsendet auch ein Mitglied in den Ausschuss der Regionen der EU (AdR). In dem 344-köpfigen Gremium werden die Interessen der regionalen Gebietskörperschaften in der Europäischen Union geltend gemacht. Vor allem bei Fragen des Umweltschutzes, der Verbraucherpolitik, des Verkehrs, der Zusammenarbeit zwischen den Staaten und Regionen sowie bei der Umsetzung der europäischen Rechtsakte auf der lokalen und regionalen Ebene werden seine Vorschläge von der EU-Kommission nicht nur gehört, sondern oft mit einbezogen.
Internationale Partnerschaften
Neben der Mitarbeit in internationalen Gremien wie dem AdR, dem Kongress der Gemeinden und Regionen Europas beim Europarat (KGRE), dem Interregionalen Parlamentarierrat (IPR) oder dem Oberrheinrat pflegt Rheinland-Pfalz intensive Partnerschaften mit
- der französischen Region Burgund
- der polnischen Wojwodschaft Oppeln
- dem afrikanischen Staat Ruanda
- dem US-Staat South Carolina
- der chinesischen Provinz Fujian
- der japanischen Präfektur Iwate
Auch das Vierernetzwerk der Regionalpartner Rheinland-Pfalz, Burgund, Oppeln und Mittelböhmen sowie die Zusammenarbeit in der Großregion Saar-Lor-Lux-Rheinland-Pfalz-Wallonie sowie der französischen und deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens sind wichtige Beziehungspunkte im internationalen Netzwerk des Landes.
Die Menschen füllen diese Partnerschaften mit Leben: So zum Beispiel als Lehramtskandidaten im integrierten deutsch-französischen Studiengang Mainz-Dijon oder mit den vielfältigen „Graswurzelprojekten“ von Kommunen, Schulen oder Bürgerinitiativen in Ruanda, die zum Beispiel im Bau eines Trinkwasserbrunnens oder einer Schule münden.
Auch in Krisenzeiten zeigen die Rheinland-Pfälzer ihre Verbundenheit mit ihren Partner: Nach dem Tsunami und dem schweren Erdbeben 2011 in Japan, von dem auch Iwate schwer getroffen war, halfen die Spenden aus Rheinland-Pfalz, eine Kindertagesstätte wiederaufzubauen. 60 Kinder haben dort nun wieder einen Platz.
Die Partnerschaft mit Burgund war die erste zwischen einem deutschen Land und einer französischen Region. Sie wurde 1962 begründet, noch vor dem deutsch-französischen Freundschaftsvertrag.
Zivilgesellschaft und Bürgerschaft
Ob in Sport- oder Jugendorganisationen, Eltern- oder Seniorenbeiräten, Wohlfahrtsverbänden, in kirchlichen und sozialen Vereinen, in Selbsthilfeorganisationen und Bürgerinitiativen oder bei der freiwilligen Feuerwehr und den Rettungsdiensten – die Menschen in Rheinland-Pfalz setzen sich für ihre Sache ein. Mit 41 Prozent engagierter Bürgerinnen und Bürger steht Rheinland-Pfalz gemeinsam mit Baden-Württemberg und Niedersachsen auf dem Spitzenplatz im Engagement-Vergleich der Länder. Und ihr Einsatz ist außerordentlich vielfältig: Rheinland-Pfalz hat mit mehr als 36.000 Vereinen mit Blick auf die Zahl der Einwohner eine der höchsten Vereinsdichten Deutschlands.
Vor allem im ländlichen Raum gibt es überdurchschnittlich viele Vereine und gemeinnützige Organisationen. Ihre Fußballklubs, Schützen- und Gesangsvereine, ihre freiwilligen Feuerwehren, die Bürgerinitiativen und NGOs spielen für den gesellschaftlichen Zusammenhalt eine zentrale Rolle. Ohne sie ging vieles nicht. Und vieles wäre undenkbar – wie zum Beispiel die Integration der Flüchtlinge, die seit 2015 in großer Zahl nach Deutschland kommen. Tausende Menschen engagieren sich in der Flüchtlingshilfe – sie spenden Fahrräder, Möbel oder Kleidung, organisieren Feste und Begegnungen, helfen beim Lernen der deutschen Sprache oder übernehmen Patenschaften für Flüchtlinge bei Behördengängen und der Organisation des Alltags. Und ihre Hilfe wird auch in Zukunft gebraucht.
Dennoch ist es der Sport, in dem die meisten Vereine – fast 10.000 – zu finden sind, das zeigen die Ergebnisse der Landesauswertung der Studie „Zivilgesellschaft in Zahlen“. Im Sport hat Rheinland-Pfalz damit deutlich mehr Vereine pro Kopf als der Bundesdurchschnitt. Bundesweit sogar die stärkste Vereinsdichte hat Rheinland-Pfalz im Bereich Kultur und Medien. Vor allem in den vielen Chören und Musikvereinen engagieren sich die Rheinland-Pfälzer besonders gerne: Fast jeder vierte Befragte (23 Prozent) ist hier aktiv – im Sport ist es etwa jeder fünfte.
Sportintegrationstag des TuS 1899 in Jugenheim, Rheinhessen, mit Einheimischen und Flüchtlingen.