1933: Unterschied zwischen den Versionen
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:* Die Stadt Altenkirchen hat mit Dieperzen 3562 [[Einwohner]] (nach [[Hermanns 1969]], S.222) (eb) | :* Die Stadt Altenkirchen hat mit Dieperzen 3562 [[Einwohner]] (nach [[Hermanns 1969]], S.222) (eb) | ||
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:* In der Stadt besteht ein Lager des freiwilligen Arbeitsdienstes, der in der Umgebung Rodungs- und Meliorationsaufgaben ausführt. ([[Amt Altenkirchen 1936]] S.6) (eb) | :* In der Stadt besteht ein Lager des freiwilligen Arbeitsdienstes, der in der Umgebung Rodungs- und Meliorationsaufgaben ausführt. ([[Amt Altenkirchen 1936]] S.6) (eb) | ||
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:'''vor 16. März''' | :'''vor 16. März''' | ||
− | : | + | :* Sehr ausführlicher Bericht über Ausschreitungen gegen jüdische Geschäftsleute in Altenkirchen, genaues Datum nicht mitgeteilt: In Altenkirchen treffen abends ein angeblicher Standartenführer aus dem Oberbergischen und sein Begleiter per Auto ein, beide uniformiert. Sie "befehlen ihnen in Uniform begegnenden Altenkirchener SA-Leuten, ihnen zu folgen. Dann gingen sie in die verschiedenen jüdischen Geschäfte der Stadt und verlangten Geld, z. T. hohe Beträge, und Kleidungsstücke. Sie bekräftigten ihre Forderungen mit Drohungen der Geschäftsschließung und mit der Waffe in der Hand. Teilweise kam man ihren Forderungen nach. Zwischendurch besuchten sie Wirtschaften. So war es nicht verwunderlich, daß die Leute bald eine sensationslüsterne Menge im Gefolge hatten. Im Schuhgeschäft Davis, das gegen 7.30 Uhr den Laden bereits geschlossen hatte, klingelte der Anführer längere Zeit an der Privateingangstür. Dem am Fenster und später an der Tür erscheinenden Dienstmädchen befahl er, zu öffnen. Als dies nicht geschah, trat er auf die Straße zurück und feuerte vier oder fünf Schüsse in das Oberlicht des Schaufensters. Auch wurde eine Glasscheibe der Tür eingeschlagen. Hier versuchte dann ein hiesiger SS-Mann, dem Unbesonnenen die Waffe abzunehmen, dieser drohte jedoch mit Schießen. Von hier gingen dann die SA-Leute ins Hotel Weißgerber, vor dem sich dann allmählich eine nach Hunderten zählende Menschenmenge angesammelt hatte. Auch der inzwischen hinzugekommenen Polizei gegenüber weigerte sich der Fremde, seine Pistole abzugeben. Die hiesigen führenden Nationalsozialisten, die das Tun des fremden Standartenführers selbstverständlich verurteilten, versuchten mit allen Mitteln, die Ruhe aufrecht zu erhalten." In der Nacht aus Waldbröl anreisende Nationalsozialisten tragen dann angeblich zur Klärung des Falles bei; der angebliche Standartenführer namens Fuchs aus Waldbröl soll bereits aus der NSDAP ausgeschlossen gewesen sein; er wird mit seinem Begleiter "festgesetzt". ([[WZ]] Nr. 64, 16.3.1933) (ak) |
:'''16. März''' - Die NSDAP stellt klar, dass örtliche Anträge auf Absetzung von Beamten und Vorschläge über die Neubesetzung der Stellen nur über den Gauleiter laufen dürfen. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 16, 22.3.1933, S.281) (eb) | :'''16. März''' - Die NSDAP stellt klar, dass örtliche Anträge auf Absetzung von Beamten und Vorschläge über die Neubesetzung der Stellen nur über den Gauleiter laufen dürfen. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 16, 22.3.1933, S.281) (eb) | ||
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:* Der "Tag von Potsdam" wird in Altenkirchen mit einem Festgottesdienst begangen, die Beamten haben dienstfrei, die Schüler schulfrei. Der Festakt findet in der überfüllten Stadthalle statt. ([[Heuzeroth 1983]], S.24) Fackelzug um 20 Uhr (Schultagebuch Michelbach, S.40) (eb) - "Jüdische Bürger der Stadt, die zum Nationalfeiertag [d. i. der 21. März 1933, "Tag von Potsdam"] ihre Häuser zum Teil auch mit Schwarz-Weiß-Rot beflaggt hatten, wurden von nationalsozialistischer Seite veranlaßt, die Fahnen wieder einzuziehen. Der Aufforderung wurde in allen Fällen nachgekommen, sodaß sich Zwischenfälle nicht ereigneten." ([[WZ]] Nr. 72, 25.3.1933) (ak) | :* Der "Tag von Potsdam" wird in Altenkirchen mit einem Festgottesdienst begangen, die Beamten haben dienstfrei, die Schüler schulfrei. Der Festakt findet in der überfüllten Stadthalle statt. ([[Heuzeroth 1983]], S.24) Fackelzug um 20 Uhr (Schultagebuch Michelbach, S.40) (eb) - "Jüdische Bürger der Stadt, die zum Nationalfeiertag [d. i. der 21. März 1933, "Tag von Potsdam"] ihre Häuser zum Teil auch mit Schwarz-Weiß-Rot beflaggt hatten, wurden von nationalsozialistischer Seite veranlaßt, die Fahnen wieder einzuziehen. Der Aufforderung wurde in allen Fällen nachgekommen, sodaß sich Zwischenfälle nicht ereigneten." ([[WZ]] Nr. 72, 25.3.1933) (ak) | ||
− | :* Der Reichspräsident erlässt eine Vorordnung ''zum Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung'' ([[ Reichsgesetzblatt]] Nr. 24, 22.3.1933, S. 135) , die u. a. Kritik an der Regierung in Form unwahrer oder gröblich entstellter Behauptungen unter Strafe stellt. (eb) | + | :* Der Reichspräsident erlässt eine Vorordnung ''zum Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 24, 22.3.1933, S. 135) , die u. a. Kritik an der Regierung in Form unwahrer oder gröblich entstellter Behauptungen unter Strafe stellt. (eb) |
:'''23. März''' - Mit dem sog. Fettplan ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 26, 24.3.1933, S.143-145) beginnt der Aufbau einer staatlichen Marktordnung für landwirtschaftliche Produkte auf der Grundlage garantierter Festpreise, was ein System indirekter staatlicher Subventionen bedeutet. ([[Küppers 1984]], S.269) (eb) | :'''23. März''' - Mit dem sog. Fettplan ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 26, 24.3.1933, S.143-145) beginnt der Aufbau einer staatlichen Marktordnung für landwirtschaftliche Produkte auf der Grundlage garantierter Festpreise, was ein System indirekter staatlicher Subventionen bedeutet. ([[Küppers 1984]], S.269) (eb) | ||
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:'''24. März''' - Mit dem ''Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 25, 24.3.1933, S.141) schafft sich der Parlamentarismus selbst ab, da die Gesetzgebung auf die Reichsregierung übergeht (Ermächtigungsgesetz). ([[Landesherrschaft]])(eb) | :'''24. März''' - Mit dem ''Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 25, 24.3.1933, S.141) schafft sich der Parlamentarismus selbst ab, da die Gesetzgebung auf die Reichsregierung übergeht (Ermächtigungsgesetz). ([[Landesherrschaft]])(eb) | ||
− | :'''28. März''' - Boykott jüdischer Geschäfte und der Arztpraxis durch die SA angekündigt. ([[Blohm 2008]], S.168) (eb) - Zum Boykott am 28.3.1933 meldet die WZ: "Dienstag vormittag wurden durch SA-Leute sämtliche jüdischen Geschäfte der Stadt für etwa eine halbe Stunde geschlossen. Diese Maßnahme war als Auswirkung der Gegenaktion gegen die jüdische Greuelpropaganda im Ausland zu betrachten"[so!] ([[WZ]] Nr. 76, 30.3.1933) (ak) - In den folgenden Monaten und Jahren nimmt der Druck auf die jüdischen Gewerbetreibenden ständig zu, den Betrieb aufzugeben und zu verkaufen. (eb) | + | :'''28. März''' - Ein Boykott jüdischer Geschäfte und der Arztpraxis wird durch die SA angekündigt. ([[Blohm 2008]], S.168) (eb) - Zum Boykott am 28.3.1933 meldet die WZ: "Dienstag vormittag wurden durch SA-Leute sämtliche jüdischen Geschäfte der Stadt für etwa eine halbe Stunde geschlossen. Diese Maßnahme war als Auswirkung der Gegenaktion gegen die jüdische Greuelpropaganda im Ausland zu betrachten"[so!] ([[WZ]] Nr. 76, 30.3.1933) (ak) - In den folgenden Monaten und Jahren nimmt der Druck auf die jüdischen Gewerbetreibenden ständig zu, den Betrieb aufzugeben und zu verkaufen. (eb) |
:'''31. März''' | :'''31. März''' | ||
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:* Die Erfassung im Amt Altenkirchen vom 1.1.1932 bis 31.12.1932 ergab bei einer Einwohnerzahl von 9739 (10.10.1932) 1143 Empfänger von Arbeitslosenunterstützung , 2254 Zuschlagsempfänger von Arbeitslosenunterstützung, 1103 Empfänger von Krisenunterstützung, 2350 Zuschlagsempfänger von Krisenunterstützung, 625 Wohlfahrtserwerbslose, 1412 Zuschlagsempfänger von Wohlfahrtsunterstützung. ([[Amt Altenkirchen 1932]] S.4) Damit erhalten 8987 oder 92 % der Bewohner des Amtes aus der Wirtschaftskrise resultierende Transferleistungen. (eb) | :* Die Erfassung im Amt Altenkirchen vom 1.1.1932 bis 31.12.1932 ergab bei einer Einwohnerzahl von 9739 (10.10.1932) 1143 Empfänger von Arbeitslosenunterstützung , 2254 Zuschlagsempfänger von Arbeitslosenunterstützung, 1103 Empfänger von Krisenunterstützung, 2350 Zuschlagsempfänger von Krisenunterstützung, 625 Wohlfahrtserwerbslose, 1412 Zuschlagsempfänger von Wohlfahrtsunterstützung. ([[Amt Altenkirchen 1932]] S.4) Damit erhalten 8987 oder 92 % der Bewohner des Amtes aus der Wirtschaftskrise resultierende Transferleistungen. (eb) | ||
− | :'''5. April''' - | + | :'''5. April''' - Landrat Dr. Boden, der Kreiswohlfahrtsdirektor Hohl und der Kreissparkassendirektor Aengenheyster werden beurlaubt. ([[Heuzeroth 1983]], S.28) (eb) - Diese Abberufungen sind auch Gegenstand einer Meldung in [[WZ]] Nr. 84, 8.4.1933. (ak) |
− | :'''6. April''' - Verhaftung des | + | :'''6. April''' - Verhaftung des Kreisbaurat Metzler wird verhaftet. Die erfolgte Verurteilung wurde später aufgehoben, er aber aus dem Amt entlassen. (eb) |
:'''7. April''' | :'''7. April''' | ||
− | :* Kreistagssitzung in der Stadthalle | + | :* Kreisleiter Vetter "rechnet" in der Kreistagssitzung in der Stadthalle mit der Parteienwirtschaft und dem Landrat "ab". ([[Krämer 2001]], S.107-109) |
:* Das ''Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 34, 7.4.1933, S.175-179) erlaubt die Entlassung jüdischer und nicht politisch gewünschter Beamter aus dem Dienst. Es war in den beiden Tagen zuvor in Altenkirchen schon vollzogen worden. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.104-105) (eb) | :* Das ''Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 34, 7.4.1933, S.175-179) erlaubt die Entlassung jüdischer und nicht politisch gewünschter Beamter aus dem Dienst. Es war in den beiden Tagen zuvor in Altenkirchen schon vollzogen worden. ([[Landkreis Altenkirchen 1992]], S.104-105) (eb) | ||
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:* In Abänderung eines Erlasses vom 14.11.1919 werden das Tragen von Abzeichen nationaler Vereine und Verbände und der Anschlag ihrer Werbeschriften in den Schulen genehmigt. ([[Schulblatt]] Nr.6, 1.6.1933, S.54) (eb) | :* In Abänderung eines Erlasses vom 14.11.1919 werden das Tragen von Abzeichen nationaler Vereine und Verbände und der Anschlag ihrer Werbeschriften in den Schulen genehmigt. ([[Schulblatt]] Nr.6, 1.6.1933, S.54) (eb) | ||
− | :'''Mai''' - Gründung eines ''Rheinischen Bauernstandes'', der die bisherigen Bauernverbände, die Genossenschaften, die Landwirtschaftskammern, die Fach- und Verbandspresse, den Landhandel, die Verarbeitungsbetriebe für Agrarprodukte und die Landtechnik in einer NS-Organisation vereinigt. ([[Küppers 1984]], S.260) (eb) | + | :'''Mai''' - Es erfolgt die Gründung eines ''Rheinischen Bauernstandes'', der die bisherigen Bauernverbände, die Genossenschaften, die Landwirtschaftskammern, die Fach- und Verbandspresse, den Landhandel, die Verarbeitungsbetriebe für Agrarprodukte und die Landtechnik in einer NS-Organisation vereinigt. ([[Küppers 1984]], S.260) (eb) |
− | :'''1. Mai''' - | + | :'''1. Mai''' - Die NSDAP und ihre Organisationen veranstalten auf dem Sport- und Ausstellungsgelände auf der Glockenspitze eine Maikundgebung. ([[Krämer 1999]], S.83) In der Schule gibt es eine Feier mit Rundfunkübertragung aus Berlin. Die Hitler-Jugend beteiligt sich am Festzug. ([[Schultagebuch Michelbach]], S.42) (eb) Vgl. auch 10. April 1933. ([[Propaganda]]) |
:'''6. Mai''' - Die ''Deutsche Arbeitsfront'' als gemeinsame Organisation von Arbeitern und Angestellten wird unter der Führung von Dr. Robert Ley gegründet. Ihre Aufgabe ist die betriebliche Sozialpolitik. ([[BAS 1987]], S.128) (eb) | :'''6. Mai''' - Die ''Deutsche Arbeitsfront'' als gemeinsame Organisation von Arbeitern und Angestellten wird unter der Führung von Dr. Robert Ley gegründet. Ihre Aufgabe ist die betriebliche Sozialpolitik. ([[BAS 1987]], S.128) (eb) | ||
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:* Der Gärtnereibesitzer Jahn teilt zu Beginn der 2. Stadtratssitzung nach dem 12. März mit, dass er durch Verfügung des Landrats vom 25.4.1933 zum vorläufigen Gemeindevorsteher eingesetzt worden sei. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | :* Der Gärtnereibesitzer Jahn teilt zu Beginn der 2. Stadtratssitzung nach dem 12. März mit, dass er durch Verfügung des Landrats vom 25.4.1933 zum vorläufigen Gemeindevorsteher eingesetzt worden sei. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | ||
− | :*Anstelle des gewählten, aber zurückgetretenen Kreissyndikus Dr. Burmann nimmt Joseph Busch seinen Platz ein. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | + | :* Anstelle des gewählten, aber zurückgetretenen Kreissyndikus Dr. Burmann nimmt Joseph Busch seinen Platz ein. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) |
:* Ferdinand Becker erklärt, dass er parteilos sei. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | :* Ferdinand Becker erklärt, dass er parteilos sei. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | ||
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:* Ernst Nöllgen und Hermann Wirths erklären, dass sie der NSDAP beigetreten seien. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | :* Ernst Nöllgen und Hermann Wirths erklären, dass sie der NSDAP beigetreten seien. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.142) (eb) | ||
− | :* Beschluss zur Einrichtung eines Stammlagers des freiwilligen Arbeitsdienstes in der Stadt. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.149-51) (eb) | + | :* Es wird der Beschluss zur Einrichtung eines Stammlagers des freiwilligen Arbeitsdienstes in der Stadt gefasst. ([[Protokollbuch 1930-1935]], S.149-51) (eb) |
:'''9. Mai''' - Aus allen Dienstgebäuden sind Bilder und Büsten von Persönlichkeiten zu enzfernen, die am ''Novembersturz'' beteiligt waren. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 28, 17.5.1933, S.561) (eb) | :'''9. Mai''' - Aus allen Dienstgebäuden sind Bilder und Büsten von Persönlichkeiten zu enzfernen, die am ''Novembersturz'' beteiligt waren. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 28, 17.5.1933, S.561) (eb) | ||
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:'''23. Mai''' - Gemeinden haben jede Unterstützung für ''staatsfeindliche Parteien, Organisatonen und ihre Presse'' durch Gewährung der Benutzung gemeindeeigener Räume oder Plätze oder ihrer Nutzung zu amtlichen Bekanntmachungen zu unterlassen. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 30, 31.5.1933, S.602) (eb) | :'''23. Mai''' - Gemeinden haben jede Unterstützung für ''staatsfeindliche Parteien, Organisatonen und ihre Presse'' durch Gewährung der Benutzung gemeindeeigener Räume oder Plätze oder ihrer Nutzung zu amtlichen Bekanntmachungen zu unterlassen. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 30, 31.5.1933, S.602) (eb) | ||
− | :'''Anfang Juni''' - "Die NSDAP., Ortsgruppe Altenkirchen, zählt jetzt 1000 Mitglieder einschl. der Mitglieder der Unterorganisationen. Die Ortsgruppe | + | :'''Anfang Juni''' - "Die NSDAP., Ortsgruppe Altenkirchen, zählt jetzt 1000 Mitglieder einschl. der Mitglieder der Unterorganisationen. Die Ortsgruppe wird in 29 Blocks eingeteilt." ([[WZ]] Nr. 134, 12.6.1933) (ak) |
− | :'''Juni''' - '' | + | :'''Juni''' - Es kommt zur ''Ersten [[jüdischen Emigration]] aus Altenkirchen''; es folgen bis Kriegsbeginn 39 weitere. ([[Blohm 2008]], S.182/183)(eb) |
:'''1. Juni''' | :'''1. Juni''' | ||
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:'''23. Juni''' | :'''23. Juni''' | ||
− | :* Mit der Auflösung des Landgerichtsbezirks Neuwied kommt das Amtsgericht Altenkirchen in den Landgerichtsbezirk Siegen. | + | :* Mit der Auflösung des Landgerichtsbezirks Neuwied kommt das Amtsgericht Altenkirchen in den Landgerichtsbezirk Siegen. ([[Gesetzsammlung]] Nr.42, 24.6.1933, S.221-222)(eb) |
:* Durch das ''Gesetz über die Bestätigung von Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände'' ([[Gesetzsammlung]] Nr.42, 24.6.1933, S.217-221) wird die kommunale Selbstverwaltung abgeschafft. (eb) | :* Durch das ''Gesetz über die Bestätigung von Beamten der Gemeinden und Gemeindeverbände'' ([[Gesetzsammlung]] Nr.42, 24.6.1933, S.217-221) wird die kommunale Selbstverwaltung abgeschafft. (eb) | ||
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:* Mit einer Strafandrohung von 150 RM oder 4 Wochen Haft wird das Betteln oder Anbieten minderwertiger Leistungen bekämpft. ([[VW]] 3.7.1933) (eb) | :* Mit einer Strafandrohung von 150 RM oder 4 Wochen Haft wird das Betteln oder Anbieten minderwertiger Leistungen bekämpft. ([[VW]] 3.7.1933) (eb) | ||
− | :* '' | + | :* ''Verheiratete weibliche Reichsbeamte sind jederzeit auf ihren Antrag aus dem Beamtenverhältnis zu entlassen. Die vorgesetzte Dienstbehörde hat die Entlassung auch ohne diesen Antrag zu verfügen, wenn die wirtschaftliche Versorgung des weiblichen Beamten nach der Höhe des Familieneinkommens gesichert erscheint.'' ([[Reichsgesetzblatt]]) 30.6.1933, S.433) Diese Vorschrift gilt auch für Landesbamte. ([[Schulblatt]] Nr. 6, 1.6.1934, S.61-67) (eb) |
:* Der Kreis Altenkirchen wird aus dem Wirtschaftsgebiet Rheinland ausgegliedert und dem Wirtschaftsgebiet Westfalen zugeordnet. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 37, 12.7.1933, S.794) (eb) | :* Der Kreis Altenkirchen wird aus dem Wirtschaftsgebiet Rheinland ausgegliedert und dem Wirtschaftsgebiet Westfalen zugeordnet. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 37, 12.7.1933, S.794) (eb) | ||
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:'''11. August''' - Die Volkswacht druckt einen inhaltlich sonst recht unbestimmten Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung einer Hausangestellten durch den jüdischen Viehhändler Aron Salomon. ([[VW]] 11.8.1933) (eb) Dieser ist Witwer und bereits 75 Jahre alt. Er stirbt am 13.Oktober 1933. (eb) | :'''11. August''' - Die Volkswacht druckt einen inhaltlich sonst recht unbestimmten Vorwurf einer versuchten Vergewaltigung einer Hausangestellten durch den jüdischen Viehhändler Aron Salomon. ([[VW]] 11.8.1933) (eb) Dieser ist Witwer und bereits 75 Jahre alt. Er stirbt am 13.Oktober 1933. (eb) | ||
− | :'''12. August''' - Im Rahmen der in ganz Preußen durchgeführten Aktionen gegen kommunistische Parteifunktionäre kommt es auch in Altenkirchen zu Hausdurchsuchungen, bei denen "zahlreiches belastendes Schriftmaterial" beschlagnahmt worden sein soll. | + | :'''12. August''' - Im Rahmen der in ganz Preußen durchgeführten Aktionen gegen kommunistische Parteifunktionäre kommt es auch in Altenkirchen zu Hausdurchsuchungen, bei denen "zahlreiches belastendes Schriftmaterial" beschlagnahmt worden sein soll. E swerden keine Einzelheiten mitgeteilt. ([[WZ]] Nr. 190, 16.8.1933) (ak) |
:'''20. August''' - In Altenkirchen findet anläßlich der Trennung des Kreisbannes der HJ in getrennte Unterbanne für Ober- und Unterkreis ein ''Generalappell'' mit 1200 Teilnehmern statt. Den Feldgottesdienst mit 900 Teilnehmern gestaltet Pfarrer Heckenroth. Er erklärt ''Adolf Hitler sei der von Gott gesandte Führer''. ([[VW]] 22.8.1933) (eb) | :'''20. August''' - In Altenkirchen findet anläßlich der Trennung des Kreisbannes der HJ in getrennte Unterbanne für Ober- und Unterkreis ein ''Generalappell'' mit 1200 Teilnehmern statt. Den Feldgottesdienst mit 900 Teilnehmern gestaltet Pfarrer Heckenroth. Er erklärt ''Adolf Hitler sei der von Gott gesandte Führer''. ([[VW]] 22.8.1933) (eb) | ||
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:'''13. September''' - Es ergeht das ''Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 99, 18.9.1933, S. 626-627), das Regelungen für Erzeugung, Absatz, Preise und Preisspannen vorsieht, denen sich der Produzent nicht entziehen darf. (eb) | :'''13. September''' - Es ergeht das ''Gesetz über den vorläufigen Aufbau des Reichsnährstandes'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 99, 18.9.1933, S. 626-627), das Regelungen für Erzeugung, Absatz, Preise und Preisspannen vorsieht, denen sich der Produzent nicht entziehen darf. (eb) | ||
− | :'''14. September''' -Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird wieder eingeführt. ([[VW]] 14.9.1933) (eb) | + | :'''14. September''' - Der Schulaufsichtsbezirk Altenkirchen wird wieder eingeführt. ([[VW]] 14.9.1933) (eb) |
− | :'''21. September''' - | + | :'''21. September''' - Die Bildung des Milchversorgungsverbandes Altenkirchen wird bekannt gegeben. ([[VW]] 21.9.1933) (eb) |
− | :'''22. September''' - In der beflaggten Stadt findet eine ''Weihestunde der Arbeit'' | + | :'''22. September''' - In der beflaggten Stadt findet eine ''Weihestunde der Arbeit'' statt, die von der NSBO und allen NS-Formationen getragen wird. ([[VW]] 23.9.1933) (eb) |
:'''29. September''' - Das ''Reichserbhofgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 108, 30.9.1933, S.685-692) untersagt die Erbteilung bäuerlicher Betriebe zwischen 7,5 und 125 Hektar Größe und ihre Kapitalbeschaffung in Form von Hypotheken. Es bestimmt die ungeteilte Erbfolge nur im Mannesstamm. Mit diesem Bruch der Erbgewohnheiten greift es in die Testierfreiheit der Erblasser ein. ([[Küppers 1984]], S.255,263,263) (eb) | :'''29. September''' - Das ''Reichserbhofgesetz'' ([[Reichsgesetzblatt]] Nr. 108, 30.9.1933, S.685-692) untersagt die Erbteilung bäuerlicher Betriebe zwischen 7,5 und 125 Hektar Größe und ihre Kapitalbeschaffung in Form von Hypotheken. Es bestimmt die ungeteilte Erbfolge nur im Mannesstamm. Mit diesem Bruch der Erbgewohnheiten greift es in die Testierfreiheit der Erblasser ein. ([[Küppers 1984]], S.255,263,263) (eb) | ||
:'''1. Oktober''' | :'''1. Oktober''' | ||
− | :* Erntedankfeier mit Gottesdienst und Umzug aller NS-Formationen, zu der auch ein Sonderzug aus dem Oberkreis eingesetzt wird. ([[VW]] 2.10.1933) (eb) | + | :* Es findet eine Erntedankfeier mit Gottesdienst und Umzug aller NS-Formationen statt, zu der auch ein Sonderzug aus dem Oberkreis eingesetzt wird. ([[VW]] 2.10.1933) (eb) |
− | :* | + | :* Es gibt eine neue Milchpreisregelung für Läden : 0,25 RM für einen Liter Kannenmilch, 0,28 RM für einen Liter Markenmilch ([[VW]] 21.9.1933) (eb) |
:* An diesem Tag soll das neue Postgebäude am Bahnhof dem Verkehr übergeben werden ([[WZ]] Nr. 220, 20.9.1933; Nr. 225, 26.9.1933) (ak) '''Widerspruch''': Das Postgebäude ist bereits seit 28.9.1932 in Betrieb. (eb) | :* An diesem Tag soll das neue Postgebäude am Bahnhof dem Verkehr übergeben werden ([[WZ]] Nr. 220, 20.9.1933; Nr. 225, 26.9.1933) (ak) '''Widerspruch''': Das Postgebäude ist bereits seit 28.9.1932 in Betrieb. (eb) | ||
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:'''5. Oktober''' - Der Reichsinnenminister wendet sich gegen Tendenzen, weibliche Beamte aus dem Dienst drängen zu wollen. Er sieht es als gerechtfertigt an, verheiratete Beamtinnen zu entlassen, wenn ihre wirtschaftliche Stellung dauerhaft gesichert ist. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 59, 29.11.1933, S.1365-66) (eb) | :'''5. Oktober''' - Der Reichsinnenminister wendet sich gegen Tendenzen, weibliche Beamte aus dem Dienst drängen zu wollen. Er sieht es als gerechtfertigt an, verheiratete Beamtinnen zu entlassen, wenn ihre wirtschaftliche Stellung dauerhaft gesichert ist. ([[Ministerial-Blatt]] Nr. 59, 29.11.1933, S.1365-66) (eb) | ||
− | :'''9. Oktober''' - NSDAP-Kundgebung in der Stadthalle, veranstaltet von der NS-Volkswohlfahrt. ([[VW]] 7.10.1933) (eb) | + | :'''9. Oktober''' - Es gibt eine NSDAP-Kundgebung in der Stadthalle, veranstaltet von der NS-Volkswohlfahrt. ([[VW]] 7.10.1933) (eb) |
:'''10. Oktober''' - Altenkirchen hat mit Dieperzen und Leuzbach 3585 [[Einwohner]], 1874 weibliche und 1711 männliche, darin 918 katholischer, 73 jüdischer und 2531 evangelischer Religion. ([[AZ]]6.12.1933) (eb) | :'''10. Oktober''' - Altenkirchen hat mit Dieperzen und Leuzbach 3585 [[Einwohner]], 1874 weibliche und 1711 männliche, darin 918 katholischer, 73 jüdischer und 2531 evangelischer Religion. ([[AZ]]6.12.1933) (eb) | ||
− | :'''18. Oktober''' - | + | :'''18. Oktober''' - Es wird berichtet, dass Arbeitskräfte des Lagers des Freiwilligen Arbeitsdienstes ''Mackensen'' auf der Glockenspitze die Wied durch Begradigung von Schleifen regulieren, um Wiesenland zu gewinnen ([[VW]] 18.9.1933) (eb) |
− | :'''28. Oktober''' - Unterrichtsfrei zum Simon-Juda-Markt (noch bis 1935) ([[Schultagebuch Michelbach]], S.44) (eb) | + | :'''28. Oktober''' - Die Schulen haben Unterrichtsfrei zum Simon-Juda-Markt (noch bis 1935). ([[Schultagebuch Michelbach]], S.44) (eb) |
:'''31. Oktober''' - Allen Bürgermeistern des Kreises wird mitgeteilt, dass ab 1. November Schutzhaft nur noch in staatlichen und kommunalen Polizeigefängnissen erfolgen darf, wenn eine Überführung in ein Konzentrationslager nicht möglich ist. Die Kostenübernahme für die Haftkosten wird den Gemeinden für ihre Gefängnisse nicht mehr zugesichert. (Regierungspräsident Koblenz I.a.1. No. 1009) (eb) | :'''31. Oktober''' - Allen Bürgermeistern des Kreises wird mitgeteilt, dass ab 1. November Schutzhaft nur noch in staatlichen und kommunalen Polizeigefängnissen erfolgen darf, wenn eine Überführung in ein Konzentrationslager nicht möglich ist. Die Kostenübernahme für die Haftkosten wird den Gemeinden für ihre Gefängnisse nicht mehr zugesichert. (Regierungspräsident Koblenz I.a.1. No. 1009) (eb) | ||
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:'''Ende Oktober/Anfang November''' - Die Frage einer Entschädigung der Gewerbetreibenden, die durch den Konkurs der Altenkirchener Schützengesellschaft 1924 benachteiligt worden waren, war seit Jahren nicht geklärt. Da nach dem vor einigen Monaten abgewickelten Konkursverfahren nur 8% der Forderungen ausgeschüttet worden waren, erhöhte der Gemeinderat diesen Anteil auf 50%. Zu diesem Zwecke sollen jährlich 1.000 Mark 10 Jahre lang ratenweise ausgezahlt werden. Eine Verzinsung der Gesamtsumme von 20.000 Mark soll nicht stattfinden. ([[WZ]] Nr. 259, 4.11.1933) (ak) | :'''Ende Oktober/Anfang November''' - Die Frage einer Entschädigung der Gewerbetreibenden, die durch den Konkurs der Altenkirchener Schützengesellschaft 1924 benachteiligt worden waren, war seit Jahren nicht geklärt. Da nach dem vor einigen Monaten abgewickelten Konkursverfahren nur 8% der Forderungen ausgeschüttet worden waren, erhöhte der Gemeinderat diesen Anteil auf 50%. Zu diesem Zwecke sollen jährlich 1.000 Mark 10 Jahre lang ratenweise ausgezahlt werden. Eine Verzinsung der Gesamtsumme von 20.000 Mark soll nicht stattfinden. ([[WZ]] Nr. 259, 4.11.1933) (ak) | ||
− | :'''1. November''' - NSDAP-Kundgebung in der Stadthalle mit Militärkonzert ([[VW]] 1.11.1933) (eb) | + | :'''1. November''' - Es gibt eine NSDAP-Kundgebung in der Stadthalle mit Militärkonzert. ([[VW]] 1.11.1933) (eb) |
:'''9. November''' | :'''9. November''' | ||
− | :* NSDAP-Kundgebung in der Stadthalle ([[VW]] 8.11.1933) (eb) | + | :* Eine NSDAP-Kundgebung findet in der Stadthalle statt. ([[VW]] 8.11.1933) (eb) |
− | :* Reichstrauertag zum Gedenken der Opfer des 9.11.1923 ([[VW]] 9.11.1933) (eb) | + | :* Ein Reichstrauertag zum Gedenken der Opfer des 9.11.1923 wird angeordnet. ([[VW]] 9.11.1933) (eb) |
− | :'''12. November''' - 9.[[Reichstagswahl]] zur Bestätigung einer NSDAP-Einheitsliste und Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund. ([[Amtsblatt]] Nr. 49 21.10.1933) In der Volksabstimmung stimmen in der Stadt von 2536 abgegebenen Stimmen 2520 mit Ja und 6 mit Nein, 10 sind ungültige Stimmen. ([[VW]] 13.11.1933) (eb) | + | :'''12. November''' - Es findet die 9.[[Reichstagswahl]] zur Bestätigung einer NSDAP-Einheitsliste und Volksabstimmung über den Austritt aus dem Völkerbund statt. ([[Amtsblatt]] Nr. 49 21.10.1933) In der Volksabstimmung stimmen in der Stadt von 2536 abgegebenen Stimmen 2520 mit Ja und 6 mit Nein, 10 sind ungültige Stimmen. ([[VW]] 13.11.1933) (eb) |
:'''18. November''' - Am Amtsgericht wird nach dem Reichserbhofgesetz auf Anordnung des Justizministers ein Anerbengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Altenkirchen, Daaden, Kirchen und Wissen eingerichtet. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 74, 1.12.1933, S.414-415) (eb) | :'''18. November''' - Am Amtsgericht wird nach dem Reichserbhofgesetz auf Anordnung des Justizministers ein Anerbengericht für die Bezirke der Amtsgerichte Altenkirchen, Daaden, Kirchen und Wissen eingerichtet. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 74, 1.12.1933, S.414-415) (eb) | ||
− | :'''19. November''' - Feier des 450. Geburtstags von Martin Luther mit Ausstellung, Gemeindefeier und Gottesdienst | + | :'''19. November''' - Es findet eine Feier des 450. Geburtstags von Martin Luther mit Ausstellung, Gemeindefeier und Gottesdienst statt. ([[VW]] 20.11.1933) (eb) |
:'''15. Dezember''' - Durch das ''Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates'' werden alle kollegialen Beschlussorgane abgeschafft. Entscheidungen trifft in der Stadt allein der Bürgermeister. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 79, 19.12.1933, S.475-479) (eb) | :'''15. Dezember''' - Durch das ''Gesetz über die Anpassung der Landesverwaltung an die Grundsätze des nationalsozialistischen Staates'' werden alle kollegialen Beschlussorgane abgeschafft. Entscheidungen trifft in der Stadt allein der Bürgermeister. ([[Gesetzsammlung]] Nr. 79, 19.12.1933, S.475-479) (eb) |
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