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1741
- Neuordnung des Zollverfahrens, nach dem eine Ware nur noch einmal zu verzollen war (LHA Koblenz Abt.30 Nr.4378 I) (Vierbuchen 1982, S.131)(eb)
- 26. Juli - Der Tod des in zwei Ehen kinderlos gebliebenen Herzogs Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach, eines Enkels der 1701 verstorbenen Herzogin Johannette, führt zum Erbfall. Die Grafschaft geht an den Enkel von Johannettes Tochter Eleonore Erdmuth Louise, den seit 1729 regierenden Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach.(Schuhmann 1992, S. 266, genealogische Übersicht S. 281) (ak); vgl. auch Vorbericht 1741. (eb)
- 27. Juli - Die gut vorbereiteten Übernahmeformalitäten für die Grafschaft Sayn-Altenkirchen werden in Altenkirchen vollzogen: Beamte, Geistliche, Offiziere und Honoratioren - und nicht, wie bei Dahlhoff 1874, S. 37 angegeben, die Untertanen des Amtes Altenkirchen - werden durch den Oberamtmann auf den neuen Landesherren vereidigt, die sachsen-eisenachischen Wappen werden gegen die brandenburg-ansbachischen ausgewechselt (Schuhmann 1992, S. 266). Dem ausführlichen Protokoll, das auch gedruckt vorliegt, sind vor allem auch die Namen des Bürgermeisters sowie der Schöffen zu entnehmen. Detaillierte Beschreibung zeremonieller Handlungen! (Anonymus 1747, S. 837-842). (ak)
- 26. August - Der neue Landesherr Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Onolzburg (Ansbach) bestätigt die Urkunde von 1736. (Hanke 2006, S.245) (eb)
- 31. August - Anordnung der Durchführung von Nachtwachen durch zwei Wächter, um weitere Beschädigungen an hochfürstlichen Wappen zu verhindern. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.655) (eb)
- 20. September - Einführung eines Fürstlich Brandenburgisch-Saynischen Administrations-Collegiums, das in Ansbach residiert (vgl. Dahlhoff 1874, S.38) (eb) - Die oberste Leitung der gesamten Verwaltung, der Gerechtsame und Einkünfte der Grafschaft Sayn-Altenkirchen wird in Ansbach vom Hochfürstlichen Onolzbach-Saynischen Administrationskollegium wahrgenommen, das durch ein markgräfliches Ausschreiben gebildet wird. Die Kanzlei in Altenkirchen versehen weiterhin in bisheriger Besetzung ein Oberamtmann und ein Kanzleidirektor mit zwei Kanzleiräten, einem Sekretarius, einem Registrator und drei Kanzlisten. (Schuhmann 1992, S. 268) (ak)
- 5. Oktober - Zwei Notaren, die eine gegen die brandenburg-ansbachische Besitzergreifung gerichtete Protestation überbringen sollen, wird das Wirtshaus zur Krone als Unterkunft angewiesen (Gründliche Deduktion 1745, Beilage Nr. 87, S. 182-191). (ak)
- 7. Oktober - Besuch des Markgrafen in Altenkirchen zur Entgegennahme des Handgelöbnisses. (Bericht bei Jakob Rausch 1921) (eb) - Mit dem Eintreffen des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich in Altenkirchen am Nachmittag des 7. Oktober beginnt dessen mehrtägiger Staatsbesuch. In diesem Rahmen nimmt der neue Landesherr am 10. Oktober von mehr als 3000 Personen das Handgelübde ab. Seine Abreise von Altenkirchen erfolgt am Morgen des 16. Oktober. (Schuhmann 1992, S. 270-273; viele Details zum Zeremoniell aus den überlieferten Reisejournalen! Vgl. auch die allerdings irrig datierten Angaben bei Anonymus 1960.) (ak)
- 29. November - Einführung von Konrad Hermann Gerhard Gisberti (* 19.3.1713 Wahlrod) als reformierter zweiter Pfarrer bis 1744 (Sinemus 1933, S.82) (eb)
- 1. Dezember - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Wilddiebstahl. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.656) (vgl. Hertel 1829, S.172) (eb)
1742
- Die neuen Ansbacher Herren lassen Um- und Neubauten am Schloss vornehmen. Es wird aber trotzdem als "für die Herrschaft unbewohnbar" erklärt. (vgl. Sommerfeld o. D., S.67)(eb) - Ergänzung: Schon seit Beginn des Jahrhunderts wurden die Räume des Schlosses zwar hin und wieder modernisiert, die Gemächer wurden jedoch nur gelegentlich als landesherrliche Unterkunft genutzt oder durchreisenden Standespersonen zur Unterkunft überlassen. Den Rang einer Residenz hatte das Schloss nicht mehr: "Es handelte sich um eine bessere landesherrliche Absteige." (Laß 1999, S. 57) Nach 1741 gefertigte Grundrisse von Erdgeschoss, erstem und zweitem Obergeschoss des Schlosses finden sich bei Laß 1999.(ak)
- Die kaiserliche Post wird von Höchstenbach über Hachenburg und Altenkirchen geleitet, das so den Anschluss an die Postlinie erhält. (vgl. Schumacher 1959, S.84) (eb)
- 16. Januar - Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach empfängt in Bonn die Belehnung mit der Grafschaft durch den Kölner Kurfürsten. (Genealogisch-historische Nachrichten 1742,S.752-53) (eb)
- 21. April - Es ergeht eine Verordnung, dass nur das Erz, das nicht in der Grafschaft verarbeitet wird, nach außerhalb verkauft werden darf. Text abgedruckt bei Cramer 1805 Beilage 3. Vgl. auch Neu 1956, S.150. (eb)
- 29. Mai - Anordnung zur sofortigen Anzeige von witterungsbedingten Ernteausfällen, wenn Steuernachlässe beantragt werden (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.666-67) (eb)
- 16. Juli - Ansbachsche Verordnung über das Anleinen der Dorfhunde (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.667) (vgl. Hertel 1829, S.172) (eb)
- 26. Juli - Verordnung, dass Knechten und Mägden ein eigenes Bett anzuweisen sei, um die Sittlichkeit zu wahren. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.667-68) (vgl. Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
- 6. August - Die Verordnungen von 1705 und 1710 gegen "herrenloses Gesindel" werden verschärft, indem die Vertreibung durch Einsatz von Husaren und bei Wiedereinreise eine Züchtigung befohlen werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.669) (vgl. Vierbuchen 1978, S.180) (eb)
- 14. August
- Ansbachsche Verordnung zur Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände in den Häusern (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670) (vgl. Hertel 1829, S.171) (eb)
- Das Schloss wird von französischen Truppen der 2. französischen Armee besetzt (bis 23.8), die sich unter Marschall Maillebois auf dem Weg von den Niederlanden nach Böhmen befindet. Frankreich ist in diesem Konflikt gegen die österreichische Kaiserin Verbündeter des preußischen König, der gerade den Ansbacher Verwandten die Übernahme der Landesherrschaft gegen die Kurpfalz gesichert hatte.(Rausch 1921, S. 129-30) (eb)
- 21.-22. August - Für den Transport der französischen Divisionen von Altenkirchen nach Niederhadamar muss das Kirchspiel 12 Pferde und 21 Paar Ochsen stellen. Für die Verpflegung der Truppen stellt die Stadt 68 Säcke Hafer zu je 6 Malter, 100 Cent. 10 Pfund Heu und 146 Cent. 105 Pfund Stroh. (Rausch 1921, S. 130-131) (eb)
- September - Die städtischen Schutzjuden müssen an die Rentei-Verwaltung von jedem Stück Vieh die Zunge abliefern. (vgl.Heuzeroth 1975, S.45) (eb)
- 13. September - Es gibt einen Jüdischen Friedhof links vor dem Obertor bei dem Herrschaftlichen Hopfengarten. (vgl. Jungbluth 2000, S.215)(eb)
- 8. Oktober - Strafreglement mit Angabe der Strafzahlungen für verschiedene Delikte (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670-73) (eb)
- 19. Oktober - Ansbachsche Verordnung gegen die Verbreitung von Viehseuchen bei Viehkauf (vgl. Hertel 1829, S.173) (eb)
- 8. November - Ansbachsche Bauordnung (vgl. Hertel 1829, S.173) Das Erdgeschoss von Neubauten ist in Stein auszuführen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.673-74) (vgl. Neu 1956, S.94) (eb)
- 15. November - Verkündung der "Fürstlich-Brandenburg-Onolzbach-Sayn'schen Regierungs-Canzlei", dass alle Bediensteten der vorherigen Landesherrschaft von Sachsen-Eisenach übernommen werden (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.675) (eb)
- 22. Dezember - Waldordnung für das Amt Altenkirchen, in der alle Waldungen forstmäßig bearbeitet werden müssen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.676-81) (eb)
1743
- 23. Januar - Ansbachsche Feuerordnung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.670-73) (eb) (Hertel 1829, S.173) (eb)
- 6. Februar - Ansbachsche Verordnung zum Erbrecht: Häuser sollen an das älteste Kind ungeteilt fallen, Äcker dürfen unter einem Morgen Größe nicht geteilt werde, Wiesen nicht unter einem halben Morgen. Alle Erbteilungen müssen gerichtlich protokolliert werden. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.682-85) (eb) (Hertel 1829, S.173) (eb)
- 22. April - Ansbachsche Verordnung: Spielen und Zechen wird an Sonn- und Feiertagen verboten. (Hertel 1829, S.174) (eb)
- 12. Mai - Christoph Ungewitter (* 26.11.1687 Allstedt/Thüringen)wird als lutherischer Inspektor (bis 1767) eingeführt, ist gleichzeitig Pfarrer in Altenkirchen nachdem er bereits 1723-1725 als Rektor und zweiter Pfarrer gewirkt hatte. Er starb 11.2.1767 in Altenkirchen. (Sinemus 1933, S.34-35) (eb)
- 31. Mai - Verbot, im Wald Feuer zu machen und zu rauchen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.702) (eb)
- 21. Juni - Verbot der Aufnahme landesfremder Personen über acht Tage hinaus (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.702-03) (eb)
- 2. August - Verbot, Maibäume zu schlagen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.703) (eb)
1744
- Einrichtung eines Bergamts für die Grafschaft unter Leitung des Geheimen Rats von Avemann (Cramer 1805, S.98) (eb)
- Preußische Werbung von Soldaten wird zugelassen, holländische dagegen nicht. (Rausch 1921, S. 144) (eb)
- Altenkirchen hat 100 Räuche (Häuser mit Feuerstellen). (Tabelle in Heinemann 2008, S. 29) (sts)
- Von den Bewohnern sind 36 lutherisch, 74 reformiert, die die Hauptkirche simultan nutzen, und 11 katholisch. (aus: Beschreibung der gesamten Grafschaft Sayn-Altenkirchen. Landeshauptarchiv Koblenz 30-2320) (Sommerfeld o. D., S. 47/48 ) (eb)
- Eine Ansbachsche Schulordnung wird erlassen. (Groh 1962, S.77-78)(eb)
- Der Metzger Franz Deubel beklagt sich, dass der vom reformierten Pfarrer zu haltende Gemeindestier sich nachts in den Gärten herumtreibe und Schaden anrichte. Der Pfarrer gibt dem Stier die Schuld, der abends mit den Kühen zurückgetrieben werde. Es sei nicht immer zuvermeiden, dass er den Kühen nachstelle. (Sinemus 1933, S.246) (eb)
- 8. Januar - Veröffentlichung einer amtlichen Gebührenordnung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704) (eb)
- 9. Januar - Verordnung zur Anzeigepflicht von Erbteilungen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704) (eb)
- 9. März - Verbot des Verkaufs von Lumpen außer an konzessionierte Papierfabrikanten (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.704-05) (eb)
- 27. August
- Ansbachsche Verordnung: Die Kirchenbuße in Fällen der Unzucht wird durch Geldstrafen ersetzt. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.705) (eb) (Hertel 1829, S.174) (eb)
- 9. November - Das Hochgericht in Helmenzen wird am Galgenberg in Anwesenheit aller Zunfthandwerker der Wollweber, Bäcker, Schlosser, Schmiede, Schreiner, Rothgerber, Sattler und Schuhmacher aufgerichtet. Anwesend sind auch der Hofrat und Kanzleidirektor Avemann, Amtsverwalter Schulz und der Steuerverwalter Georg Ludwig Billing (Rausch 1921, S.76-78) (eb)
1745
- An der Vordergasse entsteht ein Barockbau zu Repräsentationszwecken, bei der gelegentlichen Unterkunft der Herrschaft und als Wohnung des Kanzleidirektors. (Sommerfeld o. D., S.67)(eb)
- 3. Februar - Ansbachsche Verordnung zur Bestrafung bei Unzucht (Hertel 1829, S.174) (eb)
- 30. April - Verbot der Entfernung vom Wohnort an Sonn- und Feiertagen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.708) (eb) (vgl. Vierbuchen 1978, S.183) (eb)
- 25. Mai - Ernennung von Dr. Johann Pachelbel zum Stadt- und Amtsphysikus und Apotheker in Altenkirchen in Personalunion (RZ 24.7.1971) (eb)
- 28. Juni - Ansbachsche Verordnung zur Bestrafung der Beherbergung von Vagabunden (Hertel 1829, S.175) (eb)
- 6. Juli - Ansbachsche Bauordnung für Bauernhäuser (Hertel 1829, S.175) (eb)
- 30. September - Verordnung zur Unterhaltung der Wege zwischen den Gemeinden (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.709) (eb)
- Dezember - Johann Konrad Neuhoff (* 28.10.1721 Altenkirchen) wird bis 1753 reformierter zweiter Pfarrer. (Sinemus 1933, S.82) (eb)
1746
- 19. Mai - Johann Henrich August Ungewitter (23.4.1724 Altenkirchen) wird Rektor der Lateinschule (bis 1751). Pfarrer (Sinemus 1933, S.64) (eb)
- 20. Juni - Verbot der Sammlung mildtätiger Gaben durch Landesfremde (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.710) (eb)
- 9. Oktober - Im Auftrag der Kaiserin Maria Theresia schreibt Wilhelm von Oranien an die Westerwälder Stände und bittet um Anwerbung von Soldaten für die kaiserlichen Truppen. In Altenkirchen finden die Werber "gleich ein ganzes Nest voll unverschämter Halunken; so als Soldat immer noch gut".(RZ 4.3.1953) (eb)
- 28. Dezember - Das Recht, in der Stadt Münzen zu prägen, wird vom Markgrafen wiederholt. (Mendel 1949, S.10) (eb)- Präzisierung: Weder die Sayner Grafen noch die Nachfolgelinien haben in Altenkirchen vor 1746 eine Münzstätte betrieben, erst Brandenburg-Ansbach richtet eine solche hier ein (Schneider 1979). Als zuverlässige Quelle zum Münzwesen in Altenkirchen sollte die auf gründlicher Auswertung der überlieferten Akten sowie einer umfassenden Sichtung der überlieferten Münzen und Medaillen beruhende Darstellung von Müller-Jahncke & Volz 1975 herangezogen werden (dort vor allem S. 210-221 und S. 260-263; Aufstellungen zu den in Altenkirchen geprägten Münzen S. 222-226, S. 230f.) (ak) Es werden Silbermünzen in Talerwährung geprägt. (Idelberger 1959, S.69) (eb) -Korrektur: Münzprägungen der Altenkirchener Münzstätte sind für die Jahre 1751-1759 nachweisbar (Schneider 1979, S. 73). (ak) Bedenken: vgl. Eintrag 1750 zum Ausbeutetaler. (eb) - Dieser Ausbeutetaler fungierte nicht als Zahlungsmittel, sondern als Erinnerungsstück. (ak)
1747
- Eine Stadtrechnung für 1746/47 weist vier Schutzjuden nach (Heimatblatt Nr. 10, S. 78-80 - Juni 1924). (Krämer 1995b, S. 125) (sts) Ergänzung: Genannt werden die Schutzjuden Calm (Callmann) David und Mortgen. (eb)
- 4. Januar - Die Fürstlich Brandenburgische Cantzley befiehlt "zur Bestreitung der Commissariatsausgaben" 3000 Gulden für die Monate Januar bis April zu erheben. Diese zusätzliche Steuer für die Grafschaft wird auch am 3.5. und 25.9. für die folgenden Tertiale erhoben. Sie wird am 15.8.1748 als erledigt von Kammerkommissar Johann Gerhard Cramer attestiert. (RZ 10.3.1962) (eb)
- 23. März - Ernennung von Johann Henrich August Ungewitter zum Rektor der Lateinschule. Pfarrer (Viehmeyer 1959.2, S.22-23) (eb)
- 28. März - Der jüdischen Gemeinde wird die Einrichtung einer "Judenschule" in einem Privathaus gestattet; 1743 war ein entsprechender Antrag noch abelehnt worden. Für diese Genehmigung hat jeder jüdische Haushalt jährlich eine Abgabe in Höhe von 1 Reichstaler zu leisten (Synagogen Rheinland-Pfalz/Saarland 2005, S. 73). (ak) (Datum von Jungbluth 1999, S.216)
- 25. April - Der Tagelohn für Zimmerer in herrschaftlichen Bauten beträgt bei einer Arbeitszeit von im Sommer ab 4 Uhr morgens bis 19 Uhr abends, im Winter von Tagesanbruch bis Anbruch der Nacht für Meister im Sommer 30 Kreuzer, im Winter 25 Kreuzer, für Gesellen im Sommer 22 bis 28 Kreuzer, im Winter 18 bis 23, für Handlanger im Sommer 20 Kreuzer, im Winter 15 Kreuzer. Ein Huhn kostete 48 Kreuzer, ein Eimer 50 Kreuzer, ein Topf mit Deckel 60 Kreuzer. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.711) (eb) (vgl. Vierbuchen 1978, S.184) (eb)
1748
- Angaben zur konfessionellen Gliederung des Kirchspiels Altenkirchen; die Haushaltungen verteilen sich wie folgt auf die drei Konfessionen: Stadt Altenkirchen 36 luth., 14 ref., 11 kath.; Dieperzen 4 luth., 0 ref., 3 kath.; Leuzbach 6 luth., 17 ref., 0 kath. (Fabricius 1909, S. 180). (ak)
- Wiederholung einer früheren Verordnung, nach der Wilddiebe, wenn sie sich der Verhaftung entziehen wollten oder Widerstand leisteten, erschossen werden könnten. (Vierbuchen 1978, S.182) (eb)
- 1. Juni - Erbprinz Alexander besucht die Stadt (bis 5. Juni) (Käppele 1982, S.196-197); Schuhmann 1992, S. 275-277) (eb)
- 9. Oktober - Erneuerung der Einschränkungen der Ziegenhaltung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.713) (eb)
- 24. Oktober - Anordnung, dass bei Verstaatlichung von Grundstücken die Entschädigung geregelt sein muss, ehe die Einziehung erfolgt (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.713) (eb)
1749
- Johann Christoph Friedrich Röger wird mit der Vermessung der Grafschaft Sayn-Altenkirchen betraut (Güthing 1969, S.29)
- Eine überwiegend herrschaftliche und kirchliche Gebäude umfassende Aufstellung der wichtigsten Gebäude in der Grafschaft Sayn-Altenkirchen führt für Altenkirchen u. a. das "Würthshauß zum weißen Falcken" an, welches als neu erbaut und bei der Kirche stehend angegeben ist.(nach Schmeisser 1958, S. 92) Ob dieses Wirtshaus in einer Verbindung mit dem für 1179 genannten Gasthaus "Zum weißen Falken" steht (Heuken 1996, S. 81), ist eher fraglich. Auch die Verbindung zum angeblich 1525 bestehenden Gasthaus "Zum Falken" ist ungeklärt. Für die Namengebung des Wirtshauses "Zum weißen Falken" dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die unübertroffene Leidenschaft für die Falknerei bestimmend gewesen sein, die Markgraf Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach zeigte. Kein anderer Reichsfürst seiner Zeit betrieb die Beizjagd mit vergleichbarem Aufwand (und ruinösen Folgen für die Staatskasse). (ak)
- Die 1724 angeordneten halben Feiertage fallen weg. (Sinemus 1933, S.234) (eb)
- In der Münzstätte Altenkirchen wird nach dem Tod des Hachenburger Burggrafen Georg Friedrich von Kirchberg (14.8.1749) ein Ausbeutetaler in 110 Exemplaren mit dem Bild des Grubenfeldes St. Michael in Hamm/Sieg geprägt. (Gondorf 1993, S.29 mit Abbildung) (eb)
- 20. Januar - Ansbachsche Verordnung zur Beschränkung der Vermächtnisse von Immobilien an die Kirchen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.714) (Hertel 1829, S.175) (eb)
- Jahresmitte - Das Werk "Staatsrecht der Reichs-Graffschaft Sayn" von Johann Jakob Moser erscheint. (Volz 1978, S.175) (eb)
- 2. Juni - Anordnung zur Erlegung von 20 Sperlingen je Untertan (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.714) (eb)
- 9. August - Ansbachsche Verordnung, dass alle Kauf- und Tauschverträge sowie Erbteilungen gerichtlich bestätigt werden müssen (Hertel 1829, S.176) (eb)
- 24. September - Abdeckerordnung (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.715-17) (eb)
- 6. Dezember - Verordnung zum Schutz der amtlich bestellten Wundärzte (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.717) (eb)
1750
- Die Verschärfung der Tag- und Nachtwachen gegen "Diebe und Vagabunden", deren Verfolgung mit geladener Waffe und verstärkte Passkontrollen werden befohlen. (Vierbuchen 1978, S.180) (eb)
- Die Ausbeutetaler aus dem Fischbacher Bergwerk "Krautgarten" mit dem Bild des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich werden in der Münzstätte Altenkirchen geprägt.(Sayn 1987, S.147) (eb) - Die Prägung dieser Ausbeutemedaille (ein Erinnerungsstück!) zur Mitte des Jahres 1750 "bildete den eigentlichen Auftakt für die später rege Tätigkeit der Münzstätte in Altenkirchen" (Müller-Jahncke & Volz 1975, S. 229). (ak)
- 21. April - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Verfahren wegen Falschmünzerei. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.717-18) (Hertel 1829, S.176) (eb)
- 28. April - Das Verbot wird ausgesprochen, Häuser länger als drei Monate unbewohnt zu lassen (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.718) (eb)
- 3. Dezember - Ehegatten-Konkurse werden geregelt.(Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.719-20) (eb)
1751
- Herstellung von geringwertigen Scheidemünzen, besonders aus Kupfer, in der Altenkirchener Münze bis 1758, die vom Kaiser verrufen und eingezogen werden. (Rausch 1921, S. 193-194) (eb) - Die Münzstätte Altenkirchen stand während der gesamten Zeit ihres Bestehens in einem zweifelhaften Ruf, ihr rechtlicher Status war umstritten (vgl. Müller-Jahncke & Volz 1975).
- 5. Januar - Ansbachsche Verordnung zur Abschaffung der Raderwährung (Hertel 1829, S.176) (eb)
- 26. Oktober - Ansbachsche Verordnung zum Forstfrevel (Hertel 1829, S.177)(eb)
1752
- 11. Januar - Als Rektor der Lateinschule wird (bis 1762) Anton Ludwig Ebhardt (* 4.10.1729 Bendorf) eingeführt, Sohn des Amtsverwalters von Bendorf Johann Jakob Ebhardt. Pfarrer (Sinemus 1933, S.64-65) (eb)
- 2. März - Es ergeht eine Ansbachsche Verordnung zum Glücksspielverbot. (Hertel 1829, S.177)(eb)
- 23. August - Es wird Ansbachsche Verordnung über die Erlaubnis erlassen, im Erbfall Häuser in zwei Wohnungen zu teilen (Hertel 1829, S.177) (eb)
1753
- In Altenkirchen gibt es einen Agenten des britischen Werbekommissars für die Auswanderung nach Nordamerika in Frankfurt. (vgl. Neu 1956. S.89) (eb)
- Verbot der Rodung von Wald ohne Genehmigung (vgl. Neu 1956. S.143) (eb)
- 28. Februar - Hermann Konrad Altgelt (* 1726 Gieleroth) wird als zweiter reformierter Pfarrer (bis 1766) ernannt. (Sinemus 1933, S.83) (eb)
- 5. März - Ansbachsche Verordnung zum Verbot, mit brennenden Lichtern in Ställe zu gehen (vgl. Hertel 1829, S.177)(eb)
- 16. Oktober - Ansbachsche Verordnung, dass herrschaftliche Beamte von Untertanen und Hofleuten keine Kohlen kaufen dürfen (vgl. Hertel 1829, S.177)(eb)
1754
- 24. Februar - Anlässlich der Erreichung der Großjährigkeit widmet Caspar Andreas Ruhland, evangelisch-lutherischer Kantor in Altenkirchen, dem Erbprinzen Christian Friedrich Carl Alexander (* 24.2.1736 Ansbach) , seinem zukünftigen Fürsten (ab 3. August 1757) ein Huldigungsgedicht, das in Neuwied gedruckt wird. (Staatsarchiv Nürnberg) (eb)
1755
- Prägung des Konventionstalers mit dem Bildnis des Markgrafen in der Münzstätte Altenkirchen (Sayn 1987, S.147) (eb)
- 12. März - Ansbachsche Verordnung zur Verwaltung des Kirchenvermögens (Hertel 1829, S.178) (eb)
- 10. Juni - Ansbachsche Verordnung, dass herrschaftliche Beamte beim Verkauf oder Verpachtung herrschaftlicher Güter nicht mitbieten dürfen (Hertel 1829, S.178) (eb)
1756
- 29. August - Preußische Truppen marschieren in Sachsen ein (Oncken/Heyck 1908, S.317) und lösen damit den Siebenjährigen Krieg aus. Ansbach steht damit im Loyalitätskonflikt zwischen dem habsburgischen Kaiser und der preußischen Verwandtschaft. Vgl dazu Störkel 1995, S.60-64) Der Konflikt besteht auch zwischen dem Markgrafen, der die kaiserliche Partei ergreift, und dem Kronprinzen, der auf preußischer Seite steht. (eb)
1757
- Auf dem Schlossgelände entsteht ein Fruchtspeicher zur Aufnahme der Getreideabgaben der Bevölkerung (Sommerfeld o. D., S.67) (eb)
- Bis 1764 werden 1-,2-,4-,6- und 12-Kreuzer-Münzen aus Kupfer geprägt. (Idelberger 1959, S.69) (eb)
- 17. Januar - Der Reichstag beschließt den Reichskrieg gegen Preußen wegen dessen Einmarsch in Sachsen und fordert die Kreiskontingente an.(Oncken/Heyck 1908, S.319) Der Markgraf lässt für die kaiserliche Seite abstimmen. (Störkel 1995, S. 62-63) (eb)
- 26. Februar - Preußen droht Ansbach Vergeltung wegen seiner reichstreuen Haltung an. (Störkel 1995, S. 62/63) (eb)
- 26. März - Ansbach schließt mit Frankreich einen Subsidienvertrag. (Störkel 1995, S.63) (eb)
- ab März -Die Grafschaft Sayn-Altenkirchen ist im Siebenjährigen Krieg Durchmarschgebiet für französische Truppen, die als Gegner Preußens auftreten (Rausch 1921, S.133-134; dazu auch Ramseger 1936, S.19). (eb) (ak)
- 20. April - Eine dem Markgrafen angeratene Flucht nach Altenkirchen wird verworfen. (Störkel 1995, S. 64) (eb)
- 25. Mai - Der Markgraf flüchtet vor preußischen Truppen, die auch in Ansbach einmarschieren, bis 16. Juni nach Würzburg. (Störkel 1995, S.66) (eb)
- 3. August - Mit dem Tode des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich übernimmt Markgraf Christian Friedrich Carl Alexander von Brandenburg-Ansbach die Landesherrschaft. (Dahlhoff 1874, S.39) (eb)
1758
- Ausprägung einer Münze, die allerdings den Bestimmungen der Reichssatzung wegen ihres geringen Feingehalts nicht entsprach (Hanke 1988, S.26) (eb)
- Der französische Herzog von Broglie hält den Westerwald besetzt. (Rausch 1921, S. 134) Vgl. auch Lloyd 1785 Band 2, S.20. (eb)
- Dezember - Ein französisches Kommando zählt die Frucht-, Heu- und Strohvorräte und die Viehbestände, Pferde und Fuhrwerke in allen Orten. (Ramseger 1936, S.20) (eb)
1759
- Prägung des Sterbetalers des Burggrafen Georg Friedrich von Kichberg in der Münzstätte Altenkirchen (Sayn 1987, S.147) (eb)
- Die Altenkirchener Münzstätte stellt ihren Betrieb ein (wie die wiedischen Prägestätten in Dierdorf und Neuwied). Nur 1763/64 werden in Altenkirchen noch einige wenige Konventionsmünzen geprägt (Schneider 1979, S. 73; Müller-Jahncke & Volz 1975, S. 218f.) (ak)
- ab März - Einquartierungen französischen Truppen des Herzogs von Broglie auch in Altenkirchen (Ramseger 1936 S.19-21; Katzwinkel 1959, S.35). Zwei französische Divisionen müssen mit täglich 7000 Rationen verpflegt werden. Kanzleidirektor Salzmann kann keine Verringerung der Fourageleistungen erwirken. (Rausch 1921, S. 135) Vgl. auch Lloyd 1785 Band 3,1787, S. 25/26 und S.377. (eb)
- Mai - Bürgermeister Johann Gerhard Hasselbach legt die Stadtrechnung vom 1. Mai 1758 bis 30.April 1759 vor. Darin enthalten sind Judenschutzgelder, die Callmann David, Joseph Moses und Salomon Mayer bezahlen. Haushalt 1758/1759 (Groß 1924, S.78-79) (eb)
1760
- Mai - Meldungen über einen angeblich im Mai 1760 stattgefundenen Staatsbesuch des Markgrafen Carl Wilhelm Friedrich von Brandenburg-Ansbach in Altenkirchen (Anonymus 1960, S. 64) sind sicher unzutreffend, denn der Markgraf war schon 1757 verstorben. Die aus einem Bericht des Dierdorfer Amtmannes von Gudenus gebotenen Angaben zu den Feierlichkeiten beziehen sich auf den Staatsbesuch Anfang Oktober 1741. (ak)
- Mai bis Juli - Die französischen Truppen bleiben im Westerwald (Rausch 1921, S. 134); starke Durchmärsche von Mai bis Juli. (Ramseger 1936 S.19-21). Vgl. auch Lloyd 1785 Band 4, 1789, S.327. (eb) (ak)
- 29. Juli - Im Anschluss an einen Kuraufenthalt in Bad Ems besucht die Markgräfin Friederike Caroline die Stadt Altenkirchen; Aufenthalt vom 29. Juli bis 1. August (Schuhmann 1992, S. 278f.; viele Details zur Ausgestaltung der Feierlichkeiten). (ak) vgl. auch (Rausch 1921, S. 136-139) (eb)
- September - Aus Hessen ziehen 16-18 000 Franzosen über Hachenburg und Altenkirchen Richtung Köln zum Niederrhein. (Ramseger 1936, S.20) (eb)
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