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1721
- Es wird eine Zwangsanleihe von 1500 Thalern über die Grafschaft erhoben. (Dahlhoff 1874, S.35) (eb)
- Rektor der Lateinschule ist Johann Ernst Stockmann (* um 1698 Allstedt/Thüringen) (bis 1723). Pfarrer (Sinemus 1933, S.64) (eb)
1722
- Als reformierter zweiter Pfarrer wird Johannes Brücher (* 1681 Wilden/Neunkirchen Kr. Siegen) bis 1727 berufen. (Sinemus 1933, S.80) (eb)
- 3. März - Es ergeht eine Sachsen-Eisenachsche Anordnung zur Durchführung ordentlicher Nachtwachen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.652.) (Hertel 1829, S.171) (eb)
- 22. März - Zum lutherischen Inspektor wird Johannes Balthasar Zahn (* 20.6.1678 Thüringen) berufen, gleichzeitig Pfarrer in Altenkirchen. Er stirbt 1731. (Sinemus 1933, S.34) (eb)
- 13. Juni - Es wird ein Bauverbot für neue Häuser erlassen. (RZ, 15.2.1958) (eb)
1723
- Rektor der Lateinschule ist (bis 1725) Christoph Ungewitter (* 26.11.1687 Allstedt/Thüringen). Pfarrer (Sinemus 1933, S.34) (eb)
- 20. Dezember - Das Rügengericht Altenkirchen tritt in Anwesenheit der Bürger, des Bürgermeisters und der Schöffen zusammen. (RZ, 8.4.1986) (eb)
1724
- Eine zweite Zwangsanleihe von 1200 Thalern wird für die Grafschaft aufgelegt. (Dahlhoff 1874, S.35) (eb)
- Als ganze Feiertage werden angeordnet: Ostern, Weihnachten, Pfingsten(2 Tage), Mariä Empfängnis, Neujahr, Epiphanias, Michaelis. Als halbe Feiertage gelten: Mariä Reinigung, Matthiastag, Gründonnerstag, Karfreitag, Heimsuchung, Jakobus, Betholomäus, Matthias, Simon und Juda, Andreas, Thomas. (Sinemus 1933, S.234) (eb)
- 16. März - Es ergeht eine Sachsen-Eisenachsche Weinkauf-Ordnung. (Hertel 1829, S.171) (eb)
- 30. Dezember - Alle Kirchenmitglieder, die gewillt sind, am Abendmahl teilzunehmen, müssen sich vorher anmelden. Alle haben im Vorbereitungsgottesdienst zu erscheinen. (Sinemus 1933, S.238) (eb)
1725
- Rektor der Lateinschule ist (bis 1728) Maximilian Ferdinand Reuther (* 1700 Merzhausen/Taunus). Pfarrer (Sinemus 1933, S.64) (eb)
- Die Juden David Baruch und Mortgen Abraham zahlen Wachtgeld in Altenkirchen. (Jungbluth 2000, S.215)(eb)
- Die Herzogin von Parma besucht das Schloss, das sonst als Verwaltungssitz der Eisenacher Regierung dient. (Sommerfeld o. D., S. 67 ) (eb)
- 21. Februar - Es ergeht ein Sachsen-Eisenachsches Verbot, dass Geistliche Testamente aufnehmen. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.653.) (Hertel 1829, S.171) (eb)
1726
- Eine dritte Zwangsanleihe von 1500 Thalern wird für die Grafschaft aufgelegt. (Dahlhoff 1874, S.35) (eb)
1727
- Johann Friedrich Neuhoff (* 20.6.1703 Altenkirchen) wird reformierter Pfarrer in Altenkirchen, wo er am 4.11.1735 stirbt.
- Zum reformierten zweiten Pfarrer wird Wilhelm Christian Emelius (* 1704 Flammersfeld) bis 1736 berufen. (Sinemus 1933, S.81) (eb)
- 28. Mai - Herzog Johann Wilhelm heiratet ein halbes Jahr nach dem Tod seiner dritten Frau in vierter Ehe Maria Christina Felicitas, Gräfin von Leinigen-Dachsburg. (Reinhard 1776, 14. Stammtafel)(eb)
- 1. Dezember - Die Schützenbruderschaft erhält vom Herzog die Genehmigung, neben dem Vogelschießen auch ein Scheibenschießen zu veranstalten (Mendel 1949, S.17) (eb)
1728
- Maximilian Ferdinand Reuther (* 1700 Merzhausen/Taunus), seit 1725 Diakon und Rektor, wird zweiter Pfarrer (bis 1731) (Sinemus 1933, S.62) (eb)
- Der lutherische Pfarrer Reusch meldet 25 Gulden Einkommen aus der Kirchenkasse, 8 Gulden für abgelöste Sackfrüchte, den halben Zehnt gleich 12 bis 18 Malter Korn und 40 bis 50 Malter Hafer, Flachs im Wert von 4 Gulden, den Blutzehnten von Schweinen und Schafen im Wert von 8 Gulden, die Erträge aus 1,5 Morgen Ackerland gleich drei Mesten Korn und 3 Mesten Hafer, aus 5 Wiesen 12 Karren Heu und 2 Karren Grumt, aus 2 Gärten von 1,5 Morgen, aus einer Viehweide von 1,5 Viertel Land, aus 4 Äckern mit 27 Morgen, aus einer Waldung von 3 Morgen, von jedem Fuhrbesitzer eine Karre Holz zu Weihnachten. Jeder Pferdebesitzer muss einen Tag jährlich fronden. Jede Hochzeitspredigt kostet 12 Albus, jede Leichenpredigt 6 Albus, für Kinder unter 14 Jahre 3 Albus. Jede Aussegnung und Taufe kostet zwei Petermann, jedes Abendmahl einen Petermann. (Sinemus 1933, S.247) (eb)
- 13. November - Ein Großfeuer zerstört die Stadt bis auf Kirche und Schloss und einige Privathäuser. (Mendel 1949, S.16 ) (eb) - Der Stadtbrand ist Gegenstand einer kurzen Mitteilung der in den Niederlanden 1690-1756 erscheinenden Zeitschrift "Europische Mercurius" (Bd. 39, Teil 2, S. 278): Den 13. November, is in 't Steedje Altenkirchen, aan den beneden-Rhyn in de Westphaalsche Kreits, brand ontstaan, waar door 't zelve t'eenemaal, behalven drie Huizen, de Kerk en 't Slot, in de asche is geraakt, en eenige Stallingen van 't Slot zyn mede afgebrand. In dieser Nachricht dürfte die bisher früheste Nennung Altenkirchens in einer Zeitung erfolgen.(ak)
- 4. Dezember - Graf Christian von Nassau-Dillenburg gestattet eine Sammlung für die Stadt und ihre Armen in seinem Territorium. (Katzwinkel/Volz 1978, S.169) (eb)
1729
- Auf den Tod von Herzog Johann Wilhelm wird in der Münzstätte Eisenach zunächst eine Silbermünze zu einem Gutegroschen geprägt. Mit dem Monogramm des neuen Herzogs werden eine Kupfermünze zu einem leichten Pfennig und Silbermünzen zu drei Gutepfennig, 6 Gutepfennig und 1/24 Taler geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 31, 32, 36-38) (eb)
- 4. Januar - Durch den Tod Johann Wilhelms wird Herzog Wilhelm Heinrich von Sachsen-Eisenach Landesherr der Grafschaft. (Dahlhoff 1874, S.36) Wilhelm Heinrich (* 10. November 1691 in Heerenveen-Oranienwald; † 26. Juli 1741 in Eisenach) wurde als Sohn des Herzogs Johann Wilhelm von Sachsen-Eisenach und dessen erster Ehefrau Amalia von Nassau-Dietz geboren. Als 18-Jähriger überlebte er einen Sturz vom Pferd nur knapp, zog sich aber eine schwere Nierenverletzung zu, die ihn zeitlebens plagen sollte. Bereits seit 1723 durch Heirat mit einer preußischen Prinzessin Ritter des Ordens vom Schwarzen Adler, zeigte er großes Interesse an allem Militärischen. Zwei seiner Eisenachischen Regimenter gab er in fremde Dienste, so in die Niederlande und zur Reichsarmee. Außerdem versprach er mit dem 17. Oktober 1740 seinem angeheirateten Neffen, dem preußischen König Friedrich II., ein weiteres Regiment, das spätere Füsilierregiment Nr. 40. Das bereits 1732 mit zwei Musketier-Bataillonen aufgestellte Regiment hatte bereits im Polnischen Thronfolgekrieg, in kaiserlichem Dienst am Rhein, in Oberitalien und am Bodensee gekämpft, seit 1734 mit drei Bataillonen. Nach dem Wiener Frieden und der Rückkehr nach Eisenach 1739 wurde es auf ein Bataillon reduziert; die meisten Offiziere schieden aus. Am 8. Oktober 1739 auf Preußen vereidigt, wurde es 1740 in Magdeburg von Oberst Christian Reinhold von Derschau übernommen. Der Herzog verpflichtete 25 nicht-eisenachische Offiziere, beschaffte Ersatz für das zweite Bataillon und wurde Chef des Regiments. (www.wikipedia.de, darin ohne Zitierung) (Landesherrschaft) Seine beiden Ehen bleiben kinderlos. (Reinhard 1776 14. Stammtafel)(eb)
- 27. Juli - Herzog Wilhelm Heinrich nimmt im Schloss Altenkirchen die Huldigung der Ober- und Unterbeamten, sämtlicher Geistlichen sowie der Bürger und Bauern entgegen (Dahlhoff 1874, S.36; Gründliche Deduktion 1745, Beilage Nr. 76, S. 160-162). (eb) (ak)
- 27. August - Die reformierte Gemeinde erhält das Recht, bei Pfarrerwechsel dem Landesherrn drei Kandidaten vorzuschlagen (Sinemus 1933, S.233). (eb)
- 30. August - Nach einer Verordnung sollen keine weiteren Juden aufgenommen werden (Jungbluth 2000, S.215). (eb)
1730
- In der Münzstätte Eisenach werden zwei Silbermünzen geprägt, zu 1/12 Reichstaler und zu 2 Gutegroschen zum Gedenken an den 200. Jahrestag der Augsburger Konfession. (Schön 2008a S. 891-92, Nr. 39-40) (eb)
- 15.Februar - Herzog Wilhelm Heinrich beauftragt seinen Oberamtmann in Altenkirchen Johann Ernst Schultz mit der Entgegennahme der Lehen für Stadt, Kirchspiel und Amt Altenkirchen beim Erzbischof Klemens August von Köln. (LHA Koblenz, Bestand 2, Nr. 814) (eb)
- 27. Juli- Der Landesherr erlässt ein Mandat wegen der Erlaubnis zur Verheiratung. (Sachse 1824 S. 86) (eb)
- 9. Oktober - Mortgen Abraham erhält einen Schutzbrief. (Jungbluth 2000, S.219) (eb)
- 27. Oktober - Es ergeht ein Erlass zur Beschaffung von Feuerlöschgerätschaften. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.654-55.) (Haas 1974, S. 24) (eb)
1731
- In der Münzstätte Eisenach werden eine Kupfermünze zu einem Pfennig und drei Silbermünzen zu 2 Gutepfennig, 3 Gutepfennig und 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 33,35-37) (eb)
- Zweiter lutherischer Pfarrer wird Johann Henrich Krausoldt (* 20.10.1705 Eisenach + 13.7.1770 Altenkirchen) (Sinemus 1933, S.36 u.63) (eb)
1732
- In der Münzstätte Eisenach wird eine Silbermünze zu drei Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 36) (eb)
- 13. Juni - Ein kaiserlicher Beschluss gegen den Missbrauch der Handwerksordnung wird veröffentlicht. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.654.) (eb)
- 4. September - Johann Konrad Neuhoff formuliert nach dem Verlust alter Urkunden durch den Brand von 1728 die Rechte und Pflichten der Stadt neu und legt sie dem Herzog von Sachsen-Eisenach Wilhelm Heinrich als Landesherrn zur Bestätigung vor. (Hanke 2006, S.245) (eb)
- 5. November - Als neuer lutherischer Inspektor wird Johann Christian Hermann (* 11.8.1696 Thüringen) eingeführt, gleichzeitig Pfarrer in Altenkirchen. Er stirbt 1742. (Sinemus 1933, S.34) (eb)
1733
- In der Münzstätte Eisenach werden eine Kupfermünze zu zwei Pfennig und zwei Silbermünzen zu 3 Gutepfennig und 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 34,36,42) (eb)
- 10. Januar - Der Antrag der Schützen, ihr Silberzeug zugunsten des Wiederaufbaus des Rathauses verkaufen zu dürfen, wird vom Landesherrn genehmigt. (RZ 13.11.1978) (eb)
1734
- In der Münzstätte Eisenach werden zwei Silbermünzen zu 3 Gutepfennig und 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 36,43) (eb)
- Es erfolgt die Wiederbesetzung der sechs Jahre unbesetzten Rektoratsstelle an der Lateinschule (bis 1746) mit Pfarrer Georg Friedrich Grovius (* um 1705 Thüringen). Er stirbt am 12.10.1746. (Sinemus 1933, S.64) (eb)
- 10. Januar - Zwischen dem Erzbistum Köln und Frankreich wird ein geheimes Bündnis gegen das Reich geschlossen, für das Köln 10000 Soldaten stellen muss, während es jährlich 300000 Gulden erhalten soll. (Grote 1932 S.39) (eb)
- 14. Februar - Es ergeht ein Verbot der Heirat junger Männer, die nicht ein Vermögen von mindestens 100 Reichstalern nachweisen können. (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.654.) (Neu 1956, S.90) (eb)
- 13. März - Das Heilige Römische Reich Deutscher Nation erklärt den Reichskrieg gegen Frankreich. Das Erzbistum Köln stimmt dieser Erklärung nicht zu und vernebelt seine politische Position auf französischer Seite. (Grote 1932 S. 40) In dieser Schrift ist nicht von Kampfhandlungen auf der rechten Rheinseite die Rede. Vgl. dazu auch den Eintrag zum 30. Juli 1735. (eb)
- 15. April - Alle männlichen Bewohner der Kirchspiele Altstadt und Höchstenbach und des Bannes Maxsain werden aufgefordert, sich in Hachenburg zur militärischen Dienstleistung einzufinden. (Söhngen 1914 S.131) Ob es auch in Sayn-Altenkirchen zu einer solchen Aufforderung kam, ist noch ungeklärt. Vgl. die Einträge vom 10. Januar 1734 und vom 30. Juli 1735. (eb)
- 2. Mai - Im Verlauf des polnischen Thronfolgestreits erobern französische Truppen Philippsburg (Poncelin 1788 S.19) und breiten sich am Rhein aus. (Eichhorn 1803 S.304) (eb)
- 30. Juli - Callmann David erhält nach dem Tode des Vaters David Baruch einen Schutzbrief. (Findbuch Bestand 30 Nr. 2386) (Jungbluth 2000, S.219) (eb)
- 15.Oktober - Im Zuge des Polnischen Erbfolgestreits ziehen dänische Truppen (bis zum 3. Mai 1735) in Hachenburg ein, um die kaiserliche Seite zu unterstützen. (Grathoff 2011 S.50-51) (eb)
1735
- In der Münzstätte Eisenach werden zwei Kupfermünzen zu 2 Pfennig und einem Heller und eine Silbermünze zu 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 34, 44-45) (eb)
- 30. Juli - Im Verlaufe von Feindseligkeiten im polnischen Thronfolgestreit überquert eine Kompanie französischer Soldaten bei Bonn den Mittelrhein. Sie sollen von 600 bewaffneten Bauern im Gebiet der Grafen von Sayn-Hachenburg und Sayn-Altenkirchen am weiteren Vormarsch gehindert werden. Diese werden ausgeschaltet, und es werden Geiseln genommen. (Gazeta de Lisboa Occidental 15.9.1735, S. 442 und 17.10.1735, S. 563). (eb) In den sayn-hachenburgischen Geld-Rechnungen der Jahre 1735 und 1736 (HStAW 343/1) sind dazu keine Kostenstellen zu ermitteln. (ak) Unter dem Datum 13.8.1735 verzeichnet das Sterbebuch der Kirchengemeinde Mehren den Sterbefall von Christian Hammer aus Forstmehren mit der Bemerkung, er sei von den Franzosen angeschossen worden und gestorben. (2. Teil vom 10.2.1714 bis 23.12.1758, S. 274) Damit ist erstmals der in Portugal gemeldete Vorfall auf deutscher Seite teilweise bestätigt. (eb)
1736
- In der Münzstätte Eisenach werden eine Kupfermünze zu einem Heller und zwei Silbermünzen zu 3 Gutepfennig und 6 Gutepfennig geprägt. (Schön 2008a S. 891, Nr. 36, 44-45) (eb)
- Die Aufstellung von 1732 (4. September) wird als Urkunde bestätigt. (Hanke 2006, S.245)(eb)
- Es besteht das Recht, nur bei freiwilliger Meldung Soldat werden zu müssen. (Helzer 2000, S.223)(eb)
- Der Landesherr genemigt auf sechs Jahre das Standgeld für zwei Jahrmärkte. Die Einkünfte müssen zur Pflasterung des Marktplatzes verwendet werden. (Rausch 1921, S.65) (eb)
- Als reformierter zweiter Pfarrer wird Johann Joseph Schindler (* um 1710 Wollendorf/Neuwied) bis 1740 eingesetzt. (Sinemus 1933, S.81-82) (eb)
- 17.Juni - Johann Hermann Altgelt (* 20.5.1703 Dierdorf) wird als reformierter Pfarrer eingesetzt. Er stirbt am 13.11.1775. (Sinemus 1933, S.74-75) (eb)
- 23. Juli - Der Herzog regelt seinen Nachlass zu Gunsten seiner zweiten Frau Anna Sophia Charlotte von Brandenburg (+ 24. Dezember 1706 + 6. Januar 1751) (Hellfeld 1785 S. 273-280) und (Reinhard 1776 14. Stammtafel). (eb)
1738
- Die kursächsische Bergordnung wird eingeführt. (Wolf 1885, S.101) (eb)
1739
- 4. Dezember - Es ergehen ein Verbot der Anwerbung landesfremder Knechte, eine Anordnung der Entlassung landesfremder Mitarbeiter und ein Heiratsverbot für Personen ohne Vermögen im Lande (Text abgedruckt bei Scotti 1836, S.655.) (eb)
1740
- In der Münzstätte Eisenach wird eine Goldmünze zu einem Dukaten geprägt. (Schön 2008a S.892, Nr. 46) (eb)
- Ein Verzeichnis der Waldungen Altenkirchens, das als Flecken bezeichnet wird, entsteht vor 1741, möglicherweise sogar schon 1729 (die Datierung "etwa 1750" ist sicher nicht zutreffend, evtl. Druckfehler). Die Wälder: 1. Die Schafstallshecke von der Hachenburger Straße rechter Hand bis auf den "Mäthweg"; 2. die rauhe Haarth, von dem Almersbacher Schumachers Erben Stück an bis "oben über den Seen" hin; 3. der Dorn, "vom Stück mit den Knip" bis in die Michelbacher Delle; 4. der vorderste Berg und die Schantzen Hecke. Dieses Bestandsverzeichnis wird im Rahmen einer die gesamten Waldungen der Grafschaft Sayn-Altenkirchen erfassenden Waldinventur erstellt. (Fischer 1939, S. 12-20) (ak)
- Bei 5 Gulden Strafe wird verboten, fremden Bettlern etwas aus der Armenkasse zu geben. (Sinemus 1933, S.258) (eb)
- Es erfolgt der Durchzug eines französischen Heeres im bayerischen Erbfolgekrieg. (Sayn 1987, II, S.188) Korrektur: Die Angabe bayerischer Erbfolgekrieg kann nur ein Irrtum sein, da dieser 1778/79 stattfand. Es muss österreichischer Erbfolgekrieg heißen. Da Frankreich zunächst aber die Wittelsbacher Kandidatur unterstützt, ist Bayern im Spiel. (eb)
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