Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen an Schulen ab 2. Mai 2022
Sehr geehrte Eltern, Sorge- und Erziehungsberechtigte,
ab 2. Mai gelten folgende Regelungen:
- Die Maskenpflicht in allen Schulen entfällt sowohl während des Unterrichts als auch im Schulgebäude. Selbstverständlich kann auf freiwilliger Basis weiterhin Maske getragen werden.
- Es gibt keine verpflichtenden Tests für die Teilnahme am Präsenzunterricht mehr.
- Für infizierte Personen gilt eine Absonderungspflicht von fünf Tagen.
- In den letzten 48 Stunden vor Beendigung der Absonderung dürfen keine typischen Symptome einer Corona-Infektion vorliegen, ansonsten endet die Absonderung nach max. 10 Tagen (auch ohne Freitestung).
- Für Kontaktpersonen gilt keine Quarantänepflicht mehr.
- Elternschreiben zum Infektionsschutzgesetz.
- Empfehlungsschreiben Umgang mit Erkältungssymptomen.
Stress daheim?
Beratung und Hilfsangebote fu?r Kinder/Jugendliche und Eltern bei Problemen im häuslichen
Zusammenleben findet ihr hier -->
Die wichtigsten Abstands-, Masken- und Hygieneregeln, die innerhalb der Schule und auf dem Schulgelände gelten entnehmen Sie bitte dem 7. Hygieneplan-Corona, den Sie hier herunterladen können. -->
Personen an der bbsmt, die sich einem Test auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 unterziehen, bleiben der Schule solange fern bis ein negatives Testergebnis vorliegt oder die Quarantänepflicht aufgehoben ist. Für die Zeit des Fernbleibens von der bbsmt wird die Schülerin/der Schüler durch die Lehrkräfte mit Arbeitsmaterial versorgt. Die Betroffenen werden gebeten, ein negatives Testergebnis der Schule durch eine Kopie der Information des Gesundheitsamtes nachzuweisen.
Informationen zu unseren Bildungsgängen im Schuljahr 2022/2023:
Einen Überblick über unser Angebot im Bereich der Berufsoberschule1, der Höheren Berufsfachschule Wirtschaft und den beiden Fachrichtungen Wirtschaft und Gesundheit des Beruflichen Gymnasiums können Sie -->> hier herunterladen.
Auf unterschiedliche Szenarien sind wir vorbereitet, deren Einsatz vom Infektionsgeschehen abhängig ist und sich daher kurzfristig ändern kann.
Auch Schüler*innen mit Grunderkrankungen unterliegen der Schulpflicht. Gleichzeitig räumen wir ihrem Gesundheitsschutz höchsten Stellenwert ein.
Unsere Kolleginnen und Kollegen sind für ihre Schülerinnen und Schüler, deren Eltern und Sorgeberechtigte sowie die Betriebe auf jeden Fall über Email (vorname.nachname(at)bbs-montabaur.de) individuell erreichbar.