Durch das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) und die Notfallsanitäterausbildungs- und Prüfungsverordnung (NotSan-APrV) wird für die Personen, die die Auszubildenden in der praktischen Ausbildung betreuen, eine berufspädagogische Zusatzqualifikation im Umfang von mindestens 200 Stunden erforderlich. In Rheinland-Pfalz wird dies durch die Verankerung des Praxisanleiters für Notfallsanitäter in dem Landesgesetz über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen (GFBWBG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung (GFBWBDVO) gewährleistet. Der Rahmen der Qualifizierung ist in der Durchführungsverordnung über die Weiterbildung in den Gesundheitsfachberufen (GFBWBDVO) festgehalten. Das Bildungsinstitut hat mit der Weiterbildung zum Praxisanleiter für Notfallsanitäter im Januar 2015 begonnen. Diese erstreckt sich über 6 Wochen, von denen die 6. Woche als Prüfungswoche genutzt wird. Im März haben sich die Teilnehmer zur dritten Woche in Nackenheim eingefunden.