Im Kirchenrecht ist der Priesterrat für jede Diözese vorgeschrieben. Das Gremium berät den Bischof in allen wichtigen Fragen der Seelsorge und des priesterlichen Dienstes. Die Mitglieder werden von den Priestern des Bistums gewählt oder zusätzlich in das Gremium berufen. Zu den geborenen Mitgliedern gehören die Vertreter der Bistumsleitung. Außerdem sind alle Dekane Mitglied des Priesterrates.
In der Satzung des Priesterrates der Diözese Speyer heißt es:
"Die Priester nehmen aufgrund ihrer Weihe und ihrer Sendung als Glieder des einen Presbyteriums an der Leitung des Bistums teil. Ständiges Organ dieser Teilnahme ist der Priesterrat. Der Bischof berät mit ihm die Fragen, die das Presbyterium und die Seelsorge betreffen…Der Priesterrat ist als Repräsentant des Presbyteriums gleichsam der Senat des Bischofs. Seine Aufgabe ist es, mit dem Bischof die zur Leitung der Diözese notwendigen Maßnahmen zu beraten und ihn darin zu unterstützen, das pastorale Wohl des ihm anvertrauten Gottesvolkes zu fördern.“