In Ergänzung dazu weisen wir noch einmal darauf hin, dass bei extremen Witterungsverhältnissen grundsätzlich die Erziehungsberechtigten am Morgen entscheiden, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden dies selbst. Im Fall des Fernbleibens muss die Schule benachrichtigt werden. Seitens des Schulträgers wurden auch noch einmal auf die schon kommunizierten Verhaltensweisen beiwitterungsbedingten Fahrausfällen bzw. Verzögerungen hingewiesen.
Sofern es zu generellen Einschränkungen der Schülerbeförderungen und des Schulbetriebs kommen muss, werden Informationen auf den üblichen Kommunikationskanälen weitergegeben. Diese Entscheidung kann unter Umständen sehr kurzfristig erfolgen. Bitte beachten Sie immer auch allgemeine Hinweise in den Medien.