Prüfungsamt WiSo BAföG

Teilerlass nach § 18 b Abs. 2 BAföG

Der BAföG-Teilerlass wurde zum 01.01.2013 eingestellt. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an das Bundesverwaltungsamt

Bescheinigung nach § 48 BAföG

Die üblichen Leistungen in den Bachelor-Studiengängen können als erbracht bescheinigt werden, wenn nach dem 4. Semester mindestens 90 ECTS-Punkte erreicht sind. Falls die üblichen Leistungen aus Krankheitsgründen nicht erbracht werden konnten, fällt dieser Aspekt in die Zuständigkeit des BAföG-Amtes. Das Prüfungsamt kann ausschließlich die vorliegenden Leistungen bescheinigen.

Leitung

MBA-Studiengang, Praxisphase, Abschlussarbeiten, Kolloquien

B.A.-Studiengänge, M.A.-Studiengänge

Hochschule Koblenz
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
Fax: 02642 932 262

Öffnungszeiten

Familie in der Hochschule
Studierendenwerk Koblenz
Weltoffene Hochschulen
Ökoprofit
Vielfalt statt Einfalt
Hochschulallianz für den Mittelstand
Jetzt bewerben