Prüfungsamt WiSo Prüfungsrücktritt Fernstudiengänge

Bei Krankheit ist ein ärztliches Attest unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens bis zum dritten Tag nach dem Prüfungstermin vorzulegen.

Hinweis zum Rücktritt von Prüfungen durch Krankheit für die Fernstudiengänge:

Merkblatt "Nachweis der Prüfungsunfähigkeit"

Bescheinigung zur Vorlage beim Arzt

Leitung

MBA-Studiengang, Praxisphase, Abschlussarbeiten, Kolloquien

B.A.-Studiengänge, M.A.-Studiengänge

Hochschule Koblenz
Prüfungsamt WiSo
Joseph-Rovan-Allee 2
53424 Remagen
Fax: 02642 932 262

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